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Arbeitskraftsicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein vergleichsweise junger Zweig in der Personenversicherung, in dem sich noch keine Standards etabliert haben. Ganz im Gegenteil: die Euphorie der Produktentwickler scheint erst richtig in Fahrt zu kommen, während Vermittler und ihre Kunden noch dabei sind, die Produkte erst einmal zu verstehen. Wir steigen mal mitten rein ins bunte Treiben.

Der Kongress Arbeitskraftsicherung auf der DKM Messe 2019 in Dortmund lieferte einen Überblick über die wichtigsten Trends der Arbeitskraftabsicherung. In diesem Jahr besonders im Fokus: neue Standards in der Grundfähigkeitsversicherung.

Bevor wir uns dem Schwerpunktthema zuwenden, eine gute Nachricht vorweg: Mehr als vier von fünf Leistungsentscheidungen treffen die von uns untersuchten Versicherer zu Gunsten ihrer Versicherten. Ablehnungen sind deutlich in der Unterzahl. Eine systematische Leistungsverweigerung, wie sie der Branche gerne unterstellt wird, ist somit nicht zu erkennen.

Anerkennungen und Ablehnungen

Sie gilt immer noch als ein Qualitätsmerkmal: die BU Prozessquote. Eine niedrige BU Prozessquote kennzeichne einen fairen Versicherer, so heißt es. Dabei sagt sie nichts darüber aus, ob die Gesellschaft den Prozess verloren oder gewonnen hat oder ob es zu einem gerichtlichen Vergleich gekommen ist.
Die Frühjahrsumfrage von Franke und Bornberg stellt 2019 das Reizthema BU-Regulierung im Blickpunkt. Welche Erfahrungen machen Vermittler bei der BU-Regulierung? Was funktioniert schon heute gut und was geht gar nicht? Erfahren Sie mehr über die Tops und Flops in der BU-Leistungsprüfung und lernen Sie die besten Vorschläge für die BU-Regulierung von morgen kennen.
Die aktuelle Frühjahrsumfrage von Franke und Bornberg liefert spannende Einblicke zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) aus Vermittlersicht. In diesem Jahr steht das Reizthema BU-Regulierung im Mittelpunkt. Ist sie tatsächlich so schlecht wie ihr Ruf? Wie bewerten Vermittler den Regulierungsprozess?