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Arbeitskraftsicherung

Wenn es mit der BU nicht klappt, dann ist die Unfallversicherung am Zuge. Viele Jahre galt diese einfache Formel im Vertrieb. Inzwischen wurden der Unfallversicherung in den „Produkt-Laboren“ mit leistungssteigernden Substanzen, wie Grundfähigkeiten, Organkonzepten und Pflegeleistungen, kräftig Muskeln antrainiert. Wir analysieren, was moderne Tarife leisten und wie sich die MultiRisk-Athleten in der Beratung einsetzen lassen.

Die Schöne und das Biest? Man kann Sie jedenfalls als ungleiche Schwestern bezeichnen: BU und EU. Seit klar ist, dass die „schöne Schwester“ BU für immer weniger Kunden erreichbar ist, sieht man die EU mit anderen Augen. Wir analysieren Unterschiede, Gemeinsamkeiten und vor allem die Chancen einer (Produkt-) Familie mit mehreren Töchtern.

Ende Mai 2014 wurde das Lebensversicherungsreformgesetz mit politischem Hochdruck in die Wege geleitet. Die Langversion klingt vielversprechend: „Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“. Tatsächlich verbirgt sich darin auch einer der historisch größten Umbrüche in der Vermittlerlandschaft.

„Hinhalten, Verzögern, Verschleppen!“ behaupten Medien und Verbraucherschutz. Doch haben BU-Versicherer im Leistungsfall tatsächlich nur das eine Ziel: auf keinen Fall zu leisten? Wir gehen dem Phänomen der BU-Regulierung und dessen Image auf den Grund, beleuchten Stärken und Schwachstellen der Leistungspraxis und zeigen auf, wie Makler ihre Kunden unterstützen können.

AKS-Tour Nachrichtenticker – Wir halten Sie auf dem Laufenden: Was kann der Betrieb für die Absicherung der Arbeitskraft leisten? Welche Chancen und Spielräume bestehen und worauf müssen Arbeitgeber und Makler achten? Wir liefern die Fakten – Sie bilden sich Ihre Meinung auf der AKS-Sommertour 2014…

6 Workshops, 12 Versicherer, 5 Standorte. Heute sponsern Barmenia, Dialog und Nürnberger Ihre Teilnahme an der AKS-Sommertour! Melden Sie sich direkt an und sichern Sie sich Ihre kostenlose Teilnahme! Heute mehr zum Thema: Die biometrische Eskalation: AU – BU – Pflege! Auf komplexe Risiken mit intelligenten Tarifen reagieren…

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer kann für den Leistungsfall grundsätzlich ein Verweisungsrecht vereinbaren. Hierbei ist eine abstrakte und konkrete Verweisung auf eine andere (zumutbare) Tätigkeit möglich und gesetzlich verankert. Bei Selbstständigen kann der Versicherer zudem prüfen, ob eine Umorganisation des Betriebes realisierbar ist.

Lehnt der Versicherer einen BU-Leistungsantrag ab, bleibt für den Versicherten der Weg vor Gericht. Uns hat interessiert, wie oft prozessiert wird und welchen Ausgang die Prozesse nehmen, Wir haben auch dieses Thema im Rahmen unserer BU-Leistungspraxisstudie analysiert: Wie oft sind im Falle von BU-Ablehnungen Gerichtsprozesse die Folge? Wie viele Gerichtsprozesse davon gewinnen die Versicherer und in wie vielen Fällen waren die Leistungsentscheidungen der Versicherer unberechtigt?

Wenn Versicherer Leistungen ablehnen, ist die Schlussfolgerung oft schon ausgemachte Sache: sie drücken sich vor der Leistung. Wenn sich die Medien dann noch einschalten, wird es oft schwer, Rhetorik, Emotionen und Fakten auseinander zu halten. Ein aktueller Artikel greift erneut die pauschale Kritik an der Regulierungspraxis von Versicherern auf.