Lebensversicherungsreformgesetz – Wir fordern den Motivationsausweis der Politik!
Ende Mai 2014 wurde das Lebensversicherungsreformgesetz mit politischem Hochdruck in die Wege geleitet. Die Langversion klingt vielversprechend: „Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“. Tatsächlich verbirgt sich darin auch einer der historisch größten Umbrüche in der Vermittlerlandschaft.
Auf Seite 18 des Regierungsentwurfs erfährt der Leser: „Die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte wird erhöht. Insbesondere müssen Versicherungsvermittler die Höhe ihrer Provision gegenüber dem Versicherungsnehmer offenlegen.“ Auf Seite 24 im „Besonderen Teil“ des Regierungsentwurfs folgt „Durch die Pflicht des Versicherungsvermittlers, dem Versicherungsnehmer, die ihm für den Abschluss des jeweiligen Vertrages unmittelbar zustehende Provision als Gesamtbetrag in Euro mitzuteilen, wird die Transparenz für den Versicherungsnehmer erhöht. Das Eigeninteresse des Versicherungsvermittlers am Abschluss des Vertrages wird offengelegt. Wir haben den politischen Logiktest gemacht und die Folgen der Regelung betrachtet. Da kommt unwillkürlich die Frage auf, was genau die Politik eigentlich zu einer solchen Regelung unter der Überschrift dieses Gesetzes antreibt?
Was genau treibt die Politik eigentlich an?
… die Stabilität der Lebens- bzw. Rentenversicherung?
Die Lebensversicherung braucht für die tatsächlich notwendigen Korrekturen keinen Provisionsausweis! Sicherlich muss die unsinnige Regelung zur Ausschüttung von politisch verursachten Bewertungsreserven an wenige Kunden zu Lasten des Großteils der Versicherten dringend korrigiert werden. Auch die Folgen der für die Bankenrettung initiierten Niedrigzinsphase müssen abgemildert werden. Sicherlich ist auch eine Kostenreduktion unumgänglich. Aber der Ausweis von Provisionen leistet hierbei keine sinnvollen Dienste!
… der Verbraucherschutz?
In diesem Punkt wird die Suche nach der Logik der Politik enorm schwierig. Man will den Verbraucher offensichtlich vor Vermittlern schützen und finanziert auf der anderen Seite aus Steuermitteln der Verbraucher einen Verbraucherschutz ohne diesem mindestens die gleichen Qualifizierungsmaßnahmen aufzuerlegen, wie den Vermittlern. Wer kann denn ohne tiefgehendes Verständnis der Materie den Verbraucher schützen? Tatsächlich erfordert doch der Vertrauensvorschuss den beispielsweise Verbraucherzentralen genießen sogar höhere Anforderungen an die Qualifikation, denn Verbrauchern fehlt hier jeder Argwohn, der ihn vielleicht bei einem Vermittler beschleicht. Daran schließt sich nahtlos die Frage an: Warum werden ausgerechnet freie Versicherungsmakler durch die Gesetzesänderung im Vergleich zu Ausschließlichkeitsvermittlern, Onlineportalen oder Direktvertrieb benachteiligt? Immerhin hat der Bundesgerichtshof schon 1985 in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen: IVa ZR 190/83) Makler ins Lager ihrer Kunden gestellt und ihnen damit die volle Haftung für die Beratungsergebnisse aufgelegt. Ich dachte eigentlich, dass diese weitgehende Verantwortung der Makler für ihre Arbeit, die im Übrigen 2008 auch Niederschlag im Versicherungsvertragsgesetz gefunden hat, der beste Verbraucherschutz ist. Diesen Schutz genießen Verbraucher nicht in gleicher Weise, wenn sie durch Ausschließlichkeitsvermittler oder Onlineportale bedient wurden. Warum also einen Berufsstand durch wettbewerbsverzerrende Benachteiligung schwächen, bei dem Verbraucher im Schadenfall die besseren Karten haben?
… Schurken das Handwerk zu legen?
Das lässt zumindest diese Begründung auf Seite 24 des Regierungsentwurfs vermuten: „Das Eigeninteresse des Versicherungsvermittlers am Abschluss des Vertrages wird offengelegt.“ Es ist aber keine neue Erkenntnis, dass gerade die „Schurken“ sich nicht sonderlich für Gesetze interessieren, sondern sich gerade dadurch auszeichnen, diese zu ignorieren oder zu umgehen. Solch tiefgreifende Erkenntnis sollte auch in Berlin vorherrschen.
Warum die Eile bei einem so tiefen Eingriff in die Wettbewerbsfähigkeit?
Der Vorwand „Verbraucherschutz“ ist bekanntlich eine Allzweckwaffe – auch für sinnfreie oder gar kontraproduktive Regulierung. Um die Motivation eines Vermittlers für die Empfehlung eines Vertrages transparent zu machen, muss man sich etwas Intelligenteres als die beabsichtigte Regelung einfallen lassen. Die Provision ist bekanntlich nur ein Teil der Motivation die ein Vermittler haben kann, sich für ein bestimmtes Produkt auszusprechen. Eine Anregung zur Umgehung gibt die Politik schon bereits im Regierungsentwurf: „Sonstige dem Versicherungsvermittler im Laufe des Vertrages eventuell zustehende Provisionen, wie zum Beispiel Bestandspflegeprovision und ähnliches, sind aus Gründen der Praktikabilität nicht anzugeben.“ Seit wann darf denn Verbraucherschutz an Praktikabilität scheitern?
Makler werden ins moralische Abseits gestellt
Da keine faire Gesamt-Information über die Vergütung für den Abschluss eines Vertrages erfolgt, die über alle Vertriebswege die gleiche Aussagekraft hat, wird dem Verbraucher nunmehr suggeriert, die Höhe der Provision stehe im umgekehrten Verhältnis zur Beratungsqualität. Bei dieser Betrachtung wird der Makler, der oft als einzige Vergütung die Provision bezieht, ziemlich alt aussehen.
Derzeit alles im grünen Bereich?
Das haben wir nie behauptet, ganz im Gegenteil. Schon deshalb nicht, weil diese Branche nie durch eine aktive Rolle in Sachen Transparenz auffällig wurde. Andere Branchen übrigens auch nicht. Auch in Sachen Vergütung wurde zweifelsohne über die Stränge geschlagen. Aber rechtfertigt der Korrekturbedarf kopfloses Agitieren? Ich denke, der Politik fehlt der Überblick, denn sie dezimiert gerade nicht nur Arbeitsplätze, sondern verschärft ein wesentliches Zukunftsproblem: die nicht ausreichende private Vorsorge bei gleichzeitiger Schwächung der gesetzlichen Systeme. Sicherheitshalber fasse ich unsere Positionen hier noch einmal kurz und knapp zusammen:
- Korrekturbedarf in der Branche? Ja!
- Kostenreduktion? Ja, es geht nicht ohne!
- Kostenausweis? Ja, den haben wir schon!
- Ausweis systembedingter Provisionsunterschiede, die keine Auswirkungen auf den Kunden haben? Warum? Erklärt uns das.
- Qualifizierung für Vermittler? Aber sicher! Aber bitte auch für den Verbraucherschutz!
Liebe Politiker: dieses Thema hat nichts mit den notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebensversicherung zu tun.
Provisionen weisen nicht alle Vorteile aus, die einen Vermittler zur Empfehlung eines bestimmten Produkts motivieren können. Wenn jetzt noch keine zündende Idee vorliegt, wie man das Interesse am Abschluss umfassend und einheitlich über alle Vertriebswege darstellen kann, scheint es mir angebracht, eine solche tiefgreifende Beeinflussung der Wettbewerbsfähigkeit kundennaher Vermittler genau zu bedenken. Der uralte Spruch „Erst denken, dann Handeln“ hat allemal seine Rechtfertigung. Oder kann es sein, dass Makler die Bauernopfer sind, die man billigend in Kauf nimmt. Denn nichts taugt besser zur Ablenkung von eigenen politischen Fehlern als eine Neiddiskussion. Ablenkung wovon? Vielleicht von echten Problemen und von der Tatsache, dass es gerade die Politik war, die in den letzten Jahren die Lebensversicherung durch Bankenrettungsmaßnahmen geschwächt hat. Und wo ist die fachliche und sachliche Untermauerung dafür, dass der Provisionsausweis tatsächlich irgendetwas im Sinne des Verbrauchers verändern wird? Oder der sachliche Zusammenhang mit der deklarierten Absicht, die Lebensversicherung zu stabilisieren? Dafür müssen vor allem die Kosten runter – und die sind nicht deckungsgleich mit den auszuweisenden Provisionen. Im Ergebnis sind jedenfalls auch die bodenständigen freien Vermittler betroffen, vor denen man sicher keinen Verbraucher schützen muss. Ich bin daher für mehr politische Transparenz und den vollständigen Motivationsausweis für Politiker.
Michael Franke