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Vorsorge

Das gab es lange nicht mehr: Zum 01.01.2025 wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung erhöht - von 0,25% auf 1%. Manche Versicherer haben schnell reagiert und bieten ihren Kunden bei Abschluss einer Lebensversicherung noch im Jahr 2024 eine Umstellungsoption zum 01.01.2025 an: Die garantierten Versicherungsleistungen werden dann automatisch auf den neuen Rechnungszins angehoben. Wir sehen uns in diesem Beitrag an, was es mit dem Höchstrechnungszins und der Umstellungsoption auf sich hat und worauf es zu achten gilt.
Das Nachhaltigkeitsteam von Franke und Bornberg hat in diesem Jahr Vermittler:innen nach ihrer Haltung zum Thema Nachhaltigkeit im Beratungsprozess befragt. Hier präsentieren wir die wichtigsten Ergebnisse.