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Neuer Höchstrechnungszins: Umstellungsoptionen der Versicherer nutzen oder nicht?

Das gab es lange nicht mehr: Zum 01.01.2025 wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung erhöht - von 0,25% auf 1%. Manche Versicherer haben schnell reagiert und bieten ihren Kunden bei Abschluss einer Lebensversicherung noch im Jahr 2024 eine Umstellungsoption zum 01.01.2025 an: Die garantierten Versicherungsleistungen werden dann automatisch auf den neuen Rechnungszins angehoben. Wir sehen uns in diesem Beitrag an, was es mit dem Höchstrechnungszins und der Umstellungsoption auf sich hat und worauf es zu achten gilt.

Worum geht es?

Erstmals seit 1994 wird der Höchstrechnungszins (HRZ) in der Lebensversicherung zum 01.01.2025 wieder erhöht. Im Jahr 1994 stieg der HRZ auf 4%. Nach einigen Jahren der Stabilität ging es seit Mitte 2000 nur noch bergab. Aufgrund des seit Ende 2021 gestiegenen Zinsniveaus hat das Bundesfinanzministerium die Erhöhung ab 01.01.2025 auf 1% beschlossen. Der als Bezugsgröße maßgebliche Swap-Satz (Null-Kupon-Euro-Swap für zehn Jahre Laufzeit) lag Ende 2021 nahe 0%, stieg Ende 2022 dann abrupt auf rund 3%. Im März 2024 betrug er 2,57%. Mittlerweile ist er bei 2,76% angelangt. (Stand: 21.06.2024).

Kurz erklärt sei, dass der HRZ nicht identisch mit dem Garantiezins ist, also dem Wert, den Versicherer ihren Kunden bei Vertragsabschluss zusichern. Der Höchstrechnungszins stellt die Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins dar, den Versicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Dieser darf nicht höher sein als der HRZ. In der Praxis spielt die Unterscheidung eine kleine Rolle: Reservierungs- und Garantiezins sind in der Regel gleich hoch. Ergänzend ein Hinweis zum Zins – dieser gilt für Beiträge und Guthaben nach Kosten. Also nicht vergleichbar mit einem Sparbuchzins.

Im Zuge der HRZ-Anhebung, die bei Neuverträgen ab 2025 höhere Garantiezinsen verspricht, bieten einige Versicherer – siehe untenstehende Auflistung – eine sogenannte Umstellungsoption an. Kunden, die noch im Jahr 2024 eine Lebensversicherung abschließen, können zum 01.01.2025 von einer Umstellung auf den höheren Rechnungszins profitieren. Mögliche Vorteile unter anderem: höherer Garantiezins, höherer garantierter Rentenfaktor und damit eine höhere garantierte Ablaufleistung bzw. Rente.

Was ist zu beachten?

Das Argument der Versicherer, nicht länger zu warten, ist in der Regel, dass sich ein früherer Vertragsabschluss immer lohne und man dennoch von der Anhebung profitieren könne. Es gilt aber auch zu verhindern, dass im zweiten Halbjahr eine zu große Delle im Vertrieb entsteht, weil Kunden mit dem Abschluss lieber bis zum 01.01.2025 mit dann vermeintlich besseren Konditionen warten wollen. Was ist also bei der Umstellungsoption zu beachten?

  • Ist die Umstellungsoption sauber geregelt?
    • Kosten:
      Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Angebot mit Umstellungsoption anzunehmen oder seinen Kunden zu empfehlen, sollte darauf achten, dass keine neuen Kosten dafür anfallen. Zusätzliche Abschluss-, Vertriebs- und Umstellungskosten würden die Rendite des gewählten Produkts schmälern und die Umstellungsoption würde sich als eine Art Bumerang erweisen.
    • Einschränkungen:
      Eine Umstellungsoption sollte keinesfalls als alleiniges oder vorwiegendes Entscheidungskriterium herangezogen werden und von den Produktleistungen als solches ablenken. Denn es gilt auch zu prüfen, ob für die Umstellung Einschränkungen gelten. Dies könnte beispielsweise eine Mindestlaufzeit sein, für die das Produkt abgeschlossen werden muss, damit die Umstellungsoption auch greift. Auch erfolgt bei einige Versicherern die Umstellung nicht automatisch. Hier müssen Kunden selbst aktiv werden.
    • Mein Produkt:
      Im Überschwang sollte auch nicht vergessen werden, genau hinzusehen, für welche Produkte eines Versicherers die Umstellungsoption zum Tragen kommt. Nicht dass der Kunde am Schluss eine Lebensversicherung noch im Jahr 2024 abschließt und mit seinem Vertrag am Ende ohne Umstellungsmöglichkeit und mit niedrigerem Garantiezins dasteht.
       
  • Ist die Umstellungsoption immer sinnvoll?
    • Die kurze Antwort lautet Nein. Insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Umstellung nachteilig sein, wenn sich Berechnungsparameter zum Nachteil des Kunden verändern (z.B. Berufsgruppeneinstufung oder Eintrittsalter). Andererseits: Steigt der Zinssatz, fallen für die Rückstellungen der Versicherer höhere Zinsen an. Es muss für den gleichen Risikoschutz weniger Geld aufgewendet werden. Die Folge: Der Beitrag für die Versicherung ist niedriger. Es ist folglich jeweils individuell zu prüfen, ob eine Umstellung sinnvoll ist.
       
  • Müssen Kunden dieses Jahr unbedingt einen Vertrag mit Umtauschgarantie abschließen?
    • Nicht unbedingt. In der Altersvorsorge bieten einige Tarife auch eine - wie wir sie nennen - Günstigerprüfung an. Es wird dann bei Renteneintritt geprüft, welcher Rentenfaktor für die Kunden der günstigere ist – der garantierte oder der aktuelle Rentenfaktor. Es kann zwar sein, dass mit der Umstellungsoption der garantierte Rentenfaktor ab 01.01.2025 höher ausfällt, das muss zum Tag des Rentenbeginns aber nicht entscheidend sein, da später vielleicht ganz andere Faktoren eine Rolle spielen können. Steht nämlich die Festlegung des Rentenfaktors zu Rentenbeginn an, ist es in der Praxis üblich aus der Kombination von aktuellem und garantiertem Rentenfaktor denjenigen Wert zugrunde zu legen, der mit den zum Zeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen zu einer höheren Rente führt – die sogenannte Günstigerprüfung. Mehr zum Rentenfaktor gibt es hier.

Welche Versicherer bieten eine Umstellungsoption an?

Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, welche Versicherer eine Umstellungsoption anbieten und für welche Produktarten diese gilt. Hier gilt zu beachten, dass nicht bei allen Versicherern die Garantieurkunde zur Umstellungsoption automatisch in den Angebotsunterlagen enthalten ist.

Wie lautet das Fazit?

Erstmals seit langer Zeit müssen Versicherer mit einer Erhöhung des Höchstrechnungszinses umgehen. Einige Versicherer haben darauf schnell mit einer Umstellungsoption für Neuabschlüsse noch im Jahr 2024 reagiert. Diese Option kann Vorteile wie höhere Garantiezinsen und höhere Rentenfaktoren bieten. Jedoch sollten Kunden und Berater auf mögliche zusätzliche Kosten und Einschränkungen achten. Insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung könnte die Umstellung sogar nachteilig sein. Zudem macht die sogenannte Günstigerprüfung beim Rentenfaktor in der Altersvorsorge einen überstürzten Abschluss nicht zwingend notwendig, sofern die Versicherer diese Günstigerprüfung anbieten. Eine individuelle Prüfung der Umstellungsoption ist daher immer ratsam.

In der Praxis!

Die Umstellungsoptionen sind je nach Versicherer unterschiedlich gestaltet, bei einigen Versicherern nicht in den Angebotsunterlagen enthalten und zum Teil auch nur für bestimmte Produkte gültig. Um die Unterschiede der einzelnen Regelungen für Vermittler transparent zu machen, hat Franke und Bornberg in Zusammenarbeit mit der fb research GmbH wesentliche Analyse- und Vergleichs-Kriterien entwickelt. Diese finden Sie nachfolgend, aber jetzt auch in den Vergleichstools der fb research wieder. Als Komfortlösung für Nutzer wurde zudem ein spezielles Profil „Rechnungszins Checker“ entwickelt, das sich als schrankfertige Lösung in den Vergleichstools auswählen lässt. Das macht Prüfung der Umstellungsoptionen für Programmnutzer besonders einfach und komfortabel. Bei Versicherern, die eine Umstellungsoption anbieten, werden bei einer Angebotsberechnung über fb>xpert zudem auch die Angebotsunterlagen um die Garantieurkunde ergänzt.

Die Klausel-Klartext Testsieger

Unsere Klartext-Tabelle listet die Versicherer mit der bester Umstellungsoption in der privaten Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Darüber hinaus gibt es weitere Versicherer, die eine Umstellungsoption anbieten.

Philipp Wedekind

Philipp Wedekind
Leitung Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit
Franke und Bornberg GmbH

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