Episode 9 - Auf den Punkt - Höchstrechnungszins: Was ist bei der Erhöhung in 2025 zu beachten?
Zum 01.01.2025 wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung erhöht - von 0,25% auf 1%. Manche Versicherer haben schnell reagiert und bieten ihren Kunden bei Abschluss einer Lebensversicherung noch im Jahr 2024 eine Umstellungsoption zum 01.01.2025 an: Die garantierten Versicherungsleistungen werden dann automatisch auf den neuen Rechnungszins angehoben. In dieser Folge erklären wir, was zu beachten ist.
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Michael Franke
Geschäftsführender Gesellschafter
Franke und Bornberg