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Episode 9 - Auf den Punkt - Höchstrechnungszins: Was ist bei der Erhöhung in 2025 zu beachten?

Zum 01.01.2025 wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung erhöht - von 0,25% auf 1%. Manche Versicherer haben schnell reagiert und bieten ihren Kunden bei Abschluss einer Lebensversicherung noch im Jahr 2024 eine Umstellungsoption zum 01.01.2025 an: Die garantierten Versicherungsleistungen werden dann automatisch auf den neuen Rechnungszins angehoben. In dieser Folge erklären wir, was zu beachten ist.

Hier geht es zum Blogbeitrag mit Klausel-Klartext zum Thema Höchstrechnungszins

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Blogbeitrag zum Rentenfaktor

Komplette Antworten von ChatGPT zum Höchstrechnungszins

Michael Franke

Michael Franke
Geschäftsführender Gesellschafter
Franke und Bornberg

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