GDV-Umfrage zur BU-Leistungsregulierung - Wir vergleichen die Zahlen
Der GDV hat wieder seine Mitgliedsunternehmen zum Thema BU- Leistungsregulierung befragt und seine Ergebnisse veröffentlicht. Im Gegensatz zu unserer Untersuchung der Leistungsregulierung fragt der GDV die Werte bei seinen Mitgliedsunternehmen ab, während wir die Zahlen per Stichprobe überprüfen und uns um eine einheitliche Begriffsverwendung und Datengrundlage bemühen. Spannend ist daher jedes Jahr die Frage, wie groß die Unterschiede der Vorgehensmodelle ausfallen und bei welchen Themen dies der Fall ist. Wir haben daher die Werte aus unserer Studie zur BU-Leistungspraxis mit den Werten des GDV verglichen.
BU-Anerkennungsquote der GDV-Umfrage ähnlich
Der Marktanteil der teilnehmenden Versicherer beträgt in der GDV-Auswertung ca. 80 %. An unserer Leistungspraxis-Studie haben Versicherer mit einem Marktanteil von mehr als 50 % teilgenommen. Der GDV kommt in seiner Befragung auf eine Leistungsquote von 79 %. Dieser Wert liegt sogar etwas unterhalb unseres gemessenen Werts von 82,86 % Anerkennungsquote. Dabei spielt sicher eine Rolle, dass die Unternehmen, die sich unserer Prüfung stellen, überdurchschnittlich gut arbeiten.
GDV-Umfrage mit vielen wesentlichen Unterschieden bei BU-Regulierungsdauer und Zeit für Gutachten
Zu signifikanten Abweichungen kommt es bei den Zahlen zur durchschnittlichen Regulierungsdauer. Hier kommt der GDV auf durchschnittlich 110 Tage. Diese Zahlen konnten wir mit unserer Studie nicht bestätigen, denn unsere Messungen kommen auf durchschnittlich 169 Tage bei Ablehnungen und 159 Tage bei Anerkennungen. Wir vermuten, dass die Daten, die dem GDV vorliegen, nicht konsistent sind. Wir messen die Regulierungsdauer jedenfalls als Dauer vom Eingang der ersten Meldung bis zur Leistungserbringung. Manche Versicherer rechnen sich selbst in diesem Punkt „schöner“, indem sie die Leistungsdauer erst ab Eingang des ausgefüllten Kundenfragebogens messen. Dies mag für die internen Statistiken der Versicherer vielleicht sinnvoll sein, ist aber für eine realistische Außendarstellung nicht geeignet. Zudem wissen wir aus unseren Untersuchungen, dass Versicherer durchaus Einfluss darauf haben, wie schnell der Kundenfragebogen zurück kommt.
Auch der Zeitraum zwischen Versand des Kundenfragebogens und dessen Rückkehr wird unterschiedlich beurteilt. Wir messen durchschnittlich 47,53 Tage, die GDV-Umfrage 65 Tage. Der von uns gemessene kürzere Zeitraum kann darauf zurückzuführen sein, dass die von uns geprüften Unternehmen sehr stringent auf regelmäßige Erinnerungen setzen und auch die telefonische Unterstützung des Kunden stark ausgebaut haben.
Abweichungen zeigen sich auch bei der Dauer, die Gutachter für die Erstellung medizinischer Gutachten benötigen. Der GDV kommt hier auf eine durchschnittliche Dauer von 73 Tagen. Unsere Stichprobe hat eine Dauer von 104 Tagen ergeben. Dieser Wert zeigt sich in den Stichproben seit Jahren recht stabil, weshalb sich uns die Abweichungen zu den GDV-Zahlen nicht sofort erschließen.
Ebenfalls große Unterschiede bei den BU-Ablehnungsgründen in der GDV-Umfrage
Betrachten wir zum Schluss noch die einzelnen Ablehnungsgründe, können wir auch dort Unterschiede feststellen. Den größten Block bei den Ablehnungen macht in der GDV-Umfrage die Nichterreichung des BU- Grades aus (42 %). Diese „medizinische Ablehnung“ erreicht in unserer Leistungspraxis-Studie den Wert von 36,5 %. Deutliche Unterschiede gibt es beim zweitgrößten Ablehnungsgrund, der Verletzung der Mitwirkungspflicht. Damit ist gemeint, dass der Kunde nicht mehr auf die Schreiben des Versicherers reagiert, so dass die Leistungsprüfung eingestellt wird. Die verletzten Mitwirkungspflichten machen in unserer Studie immerhin 34,4 % der Fälle aus! Beim GDV liegt die Zahl hingegen „nur“ bei 18 %.
Niedriger liegt in unserer Leistungspraxis Studie auch der Anteil der Anfechtungen und Rücktritte mit 15,4 %. Beim GDV sind das zwei unterschiedliche Punkte (VVA und Anfechtung), die zusammen auf 22 % kommen. Einheitlichkeit besteht wieder in den Punkten Ausschluss und Verweisung. Bei den Ausschlüssen weist der GDV einen Wert von 3 % aus. Unsere Studie kommt hier auf einen Wert von 2,7 %. Aus beiden Studien wird auch ersichtlich, dass die Verweisung in der Leistungspraxis keine wesentliche Rolle spielt. Hier kommt der GDV auf einen Gesamtwert von 1,4 %. Wir ermittelten einen Wert von 1,6 %.
Wir sind schon gespannt, was sich aus dem Zahlenvergleich in 2020 ergibt und vielleicht haben Sie, liebe/r Leser*in, auch Ideen, warum einige Zahlen derart unterschiedlich ausfallen.