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Elektronikversicherung und Smart Home – (K)Ein Fall für die Hausrat?

Elektronische Geräte sind grundsätzlich in der Hausratversicherung eingeschlossen, doch der Schutz ist für moderne Geräte und neue Smart Home Techniken oft nicht ausreichend. Hier bieten sich spezielle Zusatzdeckungen, wie Elektronikversicherung und Smart Home-Schutz an. Allerdings ist das Leistungsgefälle der Angebote immens. Ein Blick in die Details…

Ob Fernseher, Unterhaltungs- oder mobile Kommunikationsgeräte – das elektronische Hab und Gut der Bundesbürger wird immer „smarter“. Jeder Privathaushalt besitzt nach Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Schnitt etwa eineinhalb Flachbild-Fernseher und jeweils etwa zwei Smartphones sowie Computer bzw. Laptops (Stand 2019). Wir wissen zwar nicht, wie man halbe Fernseher versichern soll, steigen aber trotzdem unerschrocken in die Analyse ein…

Elektronikversicherung in der Hausratpolice: Nur einige Grundgefahren versichert

Computer, Smartphones und Fernseher gelten genauso wie die omnipräsenten Küchengeräte grundsätzlich als Hausrat und sind damit auch gegen die Grundgefahren (in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Raub) über eine Hausratpolice abgesichert. Dies gilt sogar für fest mit dem Gebäude verbundene elektronische Geräte, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt. Bei selbstbewohnten Gebäuden sind solche Geräte als Gebäudebestandteil über die Wohngebäudeversicherung mitversichert.

Schäden, die durch Starkregen oder Hochwasser entstehen, sind im Rahmen einer erweiterten Elementardeckung versicherbar.

Das war es dann aber meist auch schon mit der Absicherung über die Hausratpolice. So richtig begeistern kann dieser Schutz für die wertige Smart Home Ausstattung also nicht.

Für weiteren Schutz und das gute Gefühl muss eine spezielle Elektronikversicherung her

Wer seine geliebten Geräte oder die Smart Home Ausrüstung rundum absichern möchte, braucht eine zusätzliche Elektronikversicherung. Damit können dann auch Schäden etwa durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit (bspw. Bodenstürze), einfachen Diebstahl, Vorsatz Dritter bzw. Vandalismus, Feuchtigkeit, Konstruktions- und Materialschäden nach Ablauf der Garantie oder auch technische Defekte durch Überstrom, Induktion oder Kurzschluss versichert werden.
Elektronikdeckungen sind oft als sogenannte Allgefahrenversicherungen konzipiert. Allerdings sollte man diesen Begriff nicht allzu wörtlich nehmen. Denn einige Anbieter pulverisieren die „Allgefahren“-Idee durch umfangreiche Ausschlusslisten (ja, das haben Sie richtig gelesen…).

Von Fernseher bis Smartphone - Riesiges Gefälle im Leistungsumfang

Und hier gibt es je nach Anbieter himmelweite Unterschiede und das Gefälle übertrifft noch die A7 zwischen Kassel und Göttingen, nur die Bremsbuchten fehlen. Dies gilt einerseits für den Umfang der versicherten bzw. ausgeschlossenen Sachen und Gefahren, andererseits aber auch für die Höhe der Entschädigungsleistung. Keine Seltenheit ist zudem, dass Geräte ab einem bestimmten Alter gar nicht mehr versichert werden können oder nur noch eine anteilige Entschädigung geleistet wird.
Bei Versicherern ohne Allgefahrendeckung für elektronische Geräte ist zudem der Leistungsumfang häufig nur sehr eingeschränkt. Dann sind etwa lediglich eine Garantieverlängerung für Konstruktions- und Materialschäden und/oder Schäden durch Kurzschluss oder Überspannung miteingeschlossen. Es lohnt also kaum, sich weiter damit zu beschäftigen.

Wanted: Kategorien in der Elektronikversicherung

Die verwirrende Vielfalt der vertraglichen Regelungen macht den kundigen Vermittler einmal mehr zum Helden für seine Kunden. Er übernimmt die individuelle Prüfung, inwieweit die gewünschten Geräte und Gefahren vom jeweiligen Vertrag eingeschlossen sind. Um hier für Überblick zu sorgen, haben wir die Gerätschaften ebenso heldenhaft in vier Kategorien eingeteilt:

  • Geräte der Bild- und Tontechnik wie Fernseher, Stereoanlagen, Camcorder oder Fotoapparate;
  • Haushaltsgeräte wie Küchen-, Reinigungs-, Heimwerker- und Beleuchtungsgeräte und Geräte zur Wäschepflege;
  • Unterhaltungs- und Spieleelektronik wie Desktop-Computer, Laptops/ Notebooks, Tablets, Spielekonsolen, elektrische(s) Spielzeug oder Musikinstrumente;
  • Kommunikationselektronik wie Festnetz- und Mobiltelefone, Smartphones/ Smartwatches oder Geräte zur Internet- oder Telefonnutzung.

Im – na ja, sagen wir mal seltenen – Idealfall sind sämtliche elektronische Geräte des Hausrats mitversichert. Allerdings sind auch in der besten „Allgefahren“-Deckung nicht alle Schäden mitversichert. Hierzu zählen etwa Schäden durch Verschleiß, bei Abschluss des Vertrags bekannte Schäden oder reine Schönheitsfehler.

Und was gilt jetzt für „Smart Home“?

Same Procedure: das bisher Beschriebene ist auch bei der Absicherung von Smart-Home-Anlagen zu beachten. Diese vernetzten, fernsteuerbaren Geräte und Anlagen zur Gefahrenmeldung und/oder zur Gebäude- oder Gerätesteuerung kommen immer stärker in Mode. Nach dem „Smart Home Monitor 2019“ besitzt mittlerweile fast jeder zweite Bundesbürger mindestens eine Smart Home-fähige Anwendung. Jeder Achte davon nutzt mehrere, zu einem System verknüpfte, Anwendungen.

Hausrat schützt auch bei Smart Home nur gegen Grundgefahren – was geht sonst noch?

Die Anlagen sind wie die Elektronikgeräte als Hausrat gegen die Grundgefahren versichert. Auch hier bedarf es für den Schutz gegen ergänzende technische oder von ungeschickten Besitzern ausgehende Gefahren einer gesonderten Vereinbarung. Und ja: das Leistungsgefälle ist auch hier heftig.
Als Top kann der Versicherungsschutz bezeichnet werden, wenn für die unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung der Smart-Home-Anlage, das Abhandenkommen durch Diebstahl, Raub oder Plünderung sowie für Folgeschäden durch Manipulation der Anlage geleistet wird. Die Leistungshöhe sollte mindestens 10.000 Euro betragen und keinen Selbstbehalt beinhalten.

Fazit

Über die Hausratversicherung ist Elektronik nur bei Schäden durch die die sogenannten Grundgefahren abgesichert. Das reicht keinesfalls aus. Spezielle Zusatzdeckungen weisen ein riesiges Leistungsgefälle auf. Ein Eldorado für Versicherungshelden, die für ihre Kunden Transparenz schaffen können. Beim Jump in den Heldenstatus helfen wir gerne mit Sprungbrett und Fallschirm weiter: Wir haben für fb>vertragscheck detaillierte Kriteriensets zu Elektronikversicherung und Smart-Home-Schutz entwickelt. Dort werden Stärken und Schwächen der Tarife gnadenlos transparent gemacht. Wir wünschen viel Freude damit.

Christian Monke

Christian Monke
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Franke und Bornberg GmbH

Kommentare

So viele Informationen zusammen zu tragen, macht sicher auch immer eine Menge Arbeit.
Komme bestimmt öfter mal vorbei, um zu sehen ob es etwas Neues gibt.
Schöne Grüße

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