Überschüsse im Rentenbezug Teil 2: Jetzt oder nie – die Entscheidung
Stopp! Rationale Entscheidungen brauchen meist etwas mehr Zeit. Und eine rationale Entscheidung sollte auch bei Rentenversicherungen in Bezug auf die Wahl des Überschussverwendungssystems getroffen werden. Nun könnte man meinen: Eine Rentenversicherung läuft doch über Jahrzehnte, da hat man doch wohl Zeit genug? Stimmt! Aber nur dann, wenn man beim richtigen Versicherer ist. Wir haben das analysiert…
Im Blog-Beitrag „Altersvorsorge: „Überschüsse im Rentenbezug Teil 1 – Die Qual der Wahl“ hatten wir bereits zur Sprache gebracht, dass es neben der Lebenserwartung auch eine Risiko- und Mentalitätsfrage ist, für welches Überschussverwendungssystem sich der Verbraucher letztendlich entscheidet.
Maßgebend ist aber auch, wie viel Flexibilität das Renten-Versicherungsprodukt den Versicherungsnehmer dahingehend bietet, wann sich der Verbraucher auf ein Überschussverwendungssystem festlegen muss: Bereits bei Antragsunterzeichnung? Reichen drei Monate vor Rentenbeginn oder gar ein Entschluss direkt davor? Das haben wir für Sie geprüft. Ferner haben wir analysiert, wie viel Prozent der Versicherungsgesellschaften den Verbraucher vorzeitig nochmals an ihre Wechselmöglichkeit des Überschussverwendungssystems erinnern.
Überschüsse erhöhen die Rente
In der Aufschubphase der Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge. Das in dieser Phase entstandene Kapital wird in der Rentenphase verrentet, sofern sich der Versicherungsnehmer dafür entscheidet bzw. eine Kapitalauszahlung nicht möglich ist. Während der Rentenphase wird regelmäßig geprüft, wie viele Überschüsse im Rententopf vorhanden sind, die dem Versicherungsnehmer zusätzlich zur garantierten Rente über die verschiedenen Überschussverwendungssysteme ausgezahlt werden können. Die Wahl des Systems entscheidet also mit über Höhe und Verlauf der Rente.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Zu Vertragsbeginn entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine dynamische Rente. Diese wird zu Beginn der Rentenphase eher niedrig sein und dann aufgrund der Überschüsse deutlich ansteigen. Nun naht der Rentenbeginn und die Gesundheit macht doch mehr Sorgen als gedacht. Also besser doch gleich die hohe Rente statt langsame Steigerung? Gut, wenn die Umstellung auf Teildynamik vor Rentenbeginn noch realisierbar ist.
Ergebnis unserer Analyse
Positiv auffallend ist, dass gut 38 Prozent der geprüften Rentenversicherungsprodukte eine Änderung des Überschussverwendungssystems bis Rentenbeginn ohne nähere zeitliche Begrenzung vorsehen. Bei 22 Prozent ist dies bis zu einem Monat zuvor möglich. Jeweils zwei Prozent der Versicherungsprodukte ermöglichen eine Änderung des Überschussverwendungssystems von 1,5 und zwei Monaten vor Rentenbeginn. Zehn Prozent setzen eine Frist bis zu drei Monaten. Bei weiteren zehn Prozent liegt bei Vertragsabschluss keine bedingungsseitige Regelung zu einer späteren Änderung des Überschussverwendungssystems vor.
Bei insgesamt 16 Prozent der Versicherungsgesellschaften besteht hingegen keine Wahlmöglichkeit, bzw. liegt keine bedingungsseitige Regelung vor.
Die Grafik veranschaulicht das Ergebnis der Analyse (Verteilung aller analysierten Gesellschaften in Prozent)
Ferner haben wir geprüft, bei wie viel Prozent unserer analysierten Versicherungsprodukte, die einen Wechsel des Überschussverwendungssystem ermöglichen, auch zusätzlich bedingungsseitig der Hinweis darauf an den Versicherten vor dem Rentenbeginn geregelt ist.
Wir bewerten das positiv unter dem Aspekt, dass der Vertrag bereits vor Jahren abgeschlossen wurde und die Wahlmöglichkeit möglicherweise in Vergessenheit geriet. In dem Zusammenhang konnten wir feststellen, dass 20 Prozent der Versicherer rechtzeitig vor Ende der Aufschubphase Ihre Kunden an Ihre Wechselmöglichkeit erinnern.
Auch bei der Beratung einer Rentenversicherung kann man somit viele Pluspunkte beim Kunden sammeln, in dem man ganz genau auf die Kundensituation eingeht, bzw. auf eine größtmögliche Flexibilität achtet. Die Wahl des richtigen Überschussverwendungssystems inklusive Wechselmöglichkeit ist dabei ein kleiner aber wichtiger Baustein im großen Versorgungskonzept.
Übrigens: Usern unseres Analyse- und Beratungstools fb-xpert machen wir es leicht und bieten im Rahmen der auswählbaren Tarifanforderungen die Möglichkeit zur Tarifeingrenzung: