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PKV-Rating für Beamte: Beihilfeergänzungstarifen mehr Aufmerksamkeit schenken

Franke und Bornberg hat erstmals ein PKV-Rating speziell für Beamte erstellt. Die Analyse ist komplex, da sie bei der Krankenversicherung für diese Gruppe die Kombination aus staatlicher Beihilfe, privater Restkostenversicherung, Beihilfeergänzungstarifen und weiteren Bausteinen berücksichtigen muss. Im Fokus dieses Blogbeitrags: Die Lücken in der Beihilfe und ihre Schließung durch Beihilfeergänzungstarife.

Beamte sind eine ebenso anspruchsvolle wie stabile Zielgruppe für private Krankenversicherer. Denn obwohl die staatliche Beihilfe bei Krankheit in der Regel 50 % der Behandlungskosten – bei Ruheständlern 70 % - übernimmt, müssen sich Beamte krankenversichern. Dabei haben sie die Wahl zwischen einer gesetzlichen (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV). Der Großteil entscheidet sich für die PKV. Diese bietet beihilfekonforme PKV-Tarife – sogenannte Beihilferestkostenversicherungen -, die auf die Beihilfesätze abgestimmt sind. Neben kompakten Tarifangeboten gibt es auch modulare Lösungen mit Tarifbausteinen für ambulante und stationäre Leistungen sowie für die Zahnversorgung. Es ist ein sehr spezialisierter Markt, der sowohl von Versicherern als auch von Versicherungsmaklern fundiertes Wissen erfordert. Eine Analyse der Tarife ist entsprechend komplex.

Mit seinem ersten PKV-Rating nur für Beamte ordnet das Analysehaus Franke und Bornberg die Tarifwelt ein. „Bei rund 13.000 möglichen Baustein-Kombinationen ist es nicht leicht, die Vielfalt zu erfassen und übersichtlich zu präsentieren“, erläutert Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. „Für einen komprimierten Notenspiegel, der die qualitative Verteilung des Marktes abbildet, haben wir uns auf rund 900 Tarife bzw. Tarifkombinationen konzentriert und leistungsgleiche Konstellationen aussortiert.“ Grundsätzlich analysiert Franke und Bornberg aber alle 13.000 Baustein-Kombinationen.

Exkurs: Beihilfeergänzungstarife – Vom Schatten ins Licht

Zu dieser Vielfalt gehören auch die Beihilfeergänzungstarife, von denen bisher noch gar nicht die Rede war. Denn mit Beihilfe und PKV (der zuvor genannten Beihilferestkostenversicherung) ist der Krankenschutz für Beamte nicht komplett. Der Beihilfeträger bzw. Dienstherr erkennt nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig an. Hier entsteht in der Beihilfe eine Lücke, die oftmals im Verborgenen bleibt. Diese Lücke schließt - zumindest weitgehend - ein Beihilfeergänzungstarif.

Hierzu gilt es zunächst zu wissen, dass die Beihilfe nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Neben der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gibt es in den meisten Ländern eigene Landesbeihilfeverordnungen, die sich im Detail unterscheiden. Gängige Kürzungen des Beihilfeträgers sind aber in den Bereichen Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen, alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen oder zahntechnische Leistungen zu verorten. Hier bleiben die Beamten teilweise auf ihren Kosten sitzen. Auch bei Abrechnungen von Heil- und Hilfsmitteln kann ein Restbetrag bei den Beamten verbleiben.

Was heißt das nun für die Beihilfeergänzungstarife?

Um die Leistungen aus den Beihilfeergänzungstarifen bewerten und optimal abbilden zu können, hat Franke und Bornberg zusammen mit den Analystinnen und Analysten der fb research GmbH spezielle Kriterien dafür geschaffen. Diese sind auch in den Beratungstools der fb research GmbH abgebildet und können für die Beratung eingesetzt werden.

„Die Beihilfeergänzungstarife laufen häufig unter dem Radar,“ so Michael Franke, „In der Beratung ist es aber unerlässlich auf die Einschränkungen der Beihilfe hinzuweisen und mit den Kunden über Lösungen zu sprechen.“ Insofern inkludiert Franke und Bornberg die Beihilfeergänzungstarife in das allgemeine PKV-Rating für Beamte, um ihrer Bedeutung Rechnung zu tragen. Wie viele Verträge unter Einschluss eines Beihilfeergänzungstarifs abgeschlossen werden, ist unterdessen nicht bekannt. Dem PKV-Verband liegen keine separaten Daten zu Beihilfeergänzungstarifen vor.

Bei Limitierungen der Beihilfe im stationären Bereich helfen Beihilfeergänzungstarife übrigens nicht weiter. Beispielsweise fehlt in manchen Bundesländern eine Beihilfe für Wahlleistungen im Krankenhaus. Dies könnte man dann über einen 100%igen Wahlleistungstarif lösen. Eigenbeteiligungen wiederum, die pro Tag im Krankenhaus fällig werden, würde man über ein Krankenhaustagegeld abdecken.

Doch nun zurück zum allgemeinen PKV-Rating für Beamte.

Was tut sich in der Tariflandschaft für Beamte?

Für das PKV-Rating für Beamte hat Franke und Bornberg rund 900 Tarifkombinationen von 28 Krankenversicherern untersucht. Darin enthalten sind Beihilferestkostenversicherungen samt Beihilfeergänzungsversicherungen und weiteren Bausteinen – eben die bereits erwähnte, komplette komplexe Tarifwelt.

Michael Franke stellt fest: „Auf den ersten Blick fehlt es der Entwicklung der Tariflandschaft für Beamte an Dynamik. Viele Tarifwerke sind in die Jahre gekommen und haben schon etwas Staub angesetzt. Es wirkt, als würden sich manche Versicherer nicht ernsthaft um Beamte bemühen und wenigen Platzhirschen das Feld kampflos überlassen.“ Das ist überraschend, sind Beamte doch eine wichtige, wenn nicht entscheidende Zielgruppe für die PKV. Langsam scheint der Markt aber in Bewegung zu geraten. „Gerade erst haben zwei Krankenversicherer neue, moderne Beamtentarife auf den Markt gebracht und wollen offensichtlich in der Zielgruppe angreifen. Das könnte sich zum Startsignal für andere Versicherer entwickeln. Unser PKV-Rating für Beamte liefert ihnen die Leitplanken auf dem Weg zu besseren Tarifen“, so Franke.

Was müssen die Tarife erfüllen?

Das PKV-Rating für Beamte lehnt sich an dem für die „allgemeine“ private Krankenvollversicherung an. Beamte wollen in der Regel eine leistungsstarke Absicherung. Das Rating stellt deshalb hohe Anforderungen an die Tarifqualität. Ein Beispiel: Zweibettzimmer-Tarife kommen nicht in die absolute Spitzengruppe, die Anforderung liegt hier auf der Unterbringung im Einbett-Zimmer. Tarife mit abgespeckten Leistungen haben bei Beamten nur geringe Erfolgsaussichten.

Für die höchste Bewertungsstufe FFF+ (hervorragend) muss ein Beamtentarif 45 Mindeststandards erfüllen. Für die Note FFF sehr gut sind es immer noch 43 Standards. Zu den wichtigsten Qualitätsforderungen zählt, dass ein Tarif den tatsächlichen Restkostensatz abdeckt ohne versteckte Eigenbeteiligungen. Abschläge werden mit Punktabzug geahndet.

Nicht immer liefert die Beihilfe das Maß aller Dinge, zum Beispiel mit Blick auf die Gebührenordnung. Für die Top-Note FFF+ verlangt das Rating deshalb freie Arztwahl und Erstattung oberhalb der Höchstsätze der GOÄ bzw. GOZ (ambulant, stationär und zahn). Vorsorgeleistungen müssen für ein FFF+ ebenfalls über das gesetzliche Maß hinaus erstattet werden. Insgesamt vergleicht das Rating Tarife nach 16 Hauptkriterien mit 126 Detailkriterien. Dabei entfällt ein Viertel der maximalen Punkte auf erstattungsfähige Leistungen für ambulante Behandlungen. Für die wichtigen Leistungen zur Ergänzung der Beihilfeseite wurden - wie zuvor erläutert und aufgezählt - spezielle Kriterien eingeführt.

Wie fällt das PKV-Rating für Beamte aus?

Wie schon erwähnt, geht es in der Entwicklung der Tarife nur behäbig voran. Gerade mal 2 % der PKV-Tarife für Beamte (2%) erreichen die Höchstnote FFF+ (hervorragend).

Die folgenden Unternehmen bieten mindestens eine Tariflinie, die in der Konstellation mit Wahlleistung Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus und Beihilfeergänzungstarif mit der Höchstnote FFF+ (hervorragend) ausgezeichnet wird:

  • Barmenia Tariflinie Genau Für Sie
  • DBV/AXA Tarifline B-U
  • Signal Iduna (Marke Deutscher Ring) Tariflinie BK
  • Hallesche Tariflinie CAZ

Muss es immer ein/e Spitzentarif/-kombination sein?

Beamte sind für die Private Krankenversicherung eine zentrale Zielgruppe. Das neue PKV-Rating Beamte von Franke und Bornberg wird erstmals dem besonderen Bedarf und den hohen Anforderungen von Beamtinnen und Beamten gerecht. Für Spitzentarife liegt die Messlatte hoch. Doch es muss nicht immer ein Produkt mit Top-Note sein. Je nach persönlichem Anspruch kann man auch im Mittelfeld nach guten Lösungen Ausschau halten. Allerdings, und das soll dieser Beitrag bewirken, dürfen Lücken im Krankenschutz der Beamten nicht übersehen werden.

Alle Ergebnisse auf Tarifebene stellt Franke und Bornberg auf der Homepage kostenlos bereit.

Beihilfe-Ergänzungstarife im Vergleich

Franke und Bornberg hat die von den Versicherern angebotenen Beihilfeergänzungstarife anhand der oben aufgeführten Leistungskriterien einem speziellen Klauselcheck unterzogen.

Dieser besondere Fokus ist wichtig, da Lücken in der Beihilfe-Versorgung zu empfindlichen Eigenbeteiligungen führen können. Am Ende muss aber immer das Gesamtpaket von Haupttarif und Ergänzungstarif stimmig sein und sich optimal an die persönliche und beamtenrechtliche Situation der Kunden anpassen.

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