Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – Teil I: An der Tanke gibt es mehr Transparenz!
Am 01. Juli 2013 trat das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz in Kraft. Die steuerliche Förderung der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge soll verbessert werden. Ein klarer Schritt in die richtige Richtung?
Jein: das Gesetz hat seine Schwächen und bietet Fehlanreize. Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz soll die steuerliche Förderung der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge verbessern. Es ist am 01. Juli 2013 in Kraft getreten. Es zielt auf:
- Mehr Produkttransparenz durch einheitlich gestaltete Produktinformationsblätter.
- Erleichterung des Wechsels zu einem anderen Anbieter und Deckelung der Wechselkosten.
- Erweiterte Möglichkeit sich steuerlich gefördert gegen das Risiko der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit abzusichern. Der Vertrag muss im Versicherungsfall die Zahlung einer lebenslangen Rente vorsehen. Ebenso muss er verschiedene Qualitätskriterien berücksichtigen.
- Verbesserung bei der Einbeziehung des selbst genutzten Wohneigentums in die geförderte Altersvorsorge. Die bestehenden Verfahren werden vereinfacht.
Ein klarer Schritt in die richtige Richtung? Jein: das Gesetz hat seine Schwächen und bietet Fehlanreize: dazu erwartet Sie hier im Blog eine dreiteilige Artikelserie. Wir starten heute mit Teil 1: „An der Tanke gibt es mehr Transparenz“: Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz soll die steuerliche Förderung der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge verbessern und mehr Transparenz bringen. Doch die eigentliche Transparenz fehlt. Die Sozialsysteme bieten bestenfalls eine Grundsicherung.
Verbraucher müssen daher dringend mehr Vorsorge betreiben, damit sie im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht aus anderen Töpfen der Sozialsysteme auf Kosten der Allgemeinheit aufgefangen werden müssen. Daher sollte private Vorsorge durch steuerliche Anreize gefördert und als „Sahnehäubchen“ mehr Transparenz und Vergleichbarkeit für Verbraucher geschaffen werden.
In Wahrheit gibt es aber weder Transparenz noch sinnvolle Anreize. Der Gesetzgeber lenkt mit seinen „Transparenz“-Aktivitäten vom eigentlichen Problem ab: Private Vorsorge muss sich rentieren um zu funktionieren. Die mickrige gesetzliche Vorsorge gibt es nicht umsonst. Das Budget der Verbraucher für zusätzliche private Vorsorge ist schon deshalb chronisch niedrig.
Der Staat hat daher geeignet sicher zu stellen, dass Beiträge für private Vorsorge grundsätzlich gut investiert sind. Statt die Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine sinnvolle Kapitalanlagenrendite sicherer Anlagen ermöglichen, wird zum Teil das Gegenteil erreicht: Mit Produktinformationsblättern und der „Produktinformationsstelle Altersvorsorge“ wird noch mehr Bürokratie geschaffen, die nicht für die versprochene Transparenz sorgt, sondern bei Versicherern Kosten in Millionenhöhe verursacht und damit die ohnehin aktuell nicht üppigen Renditen von Rentenversicherungen weiter schmälert.
Unser Vorschlag für mehr Transparenz: das Produktinformationsblatt sollte sogar erweitert werden, damit der Verbraucher auch die anderen Hintergründe erfährt! Wie an der Tankstelle sollte ausgewiesen sein, welchen Anteil der Staat an den Kosten hat. Nur geht es hier nicht um die Mineralölsteuer, sondern um die Verwaltungskosten, die der Gesetzgeber mit seinem zum Teil sinnfreien regulatorischen Agitieren verursacht. Gerne ergänzt um Angaben zur Renditeminderung des Vertrages, die durch die Niedrigzinspolitik zur Bankenrettung entsteht.