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BU-Leistungspraxisstudie

Für das BU-Unternehmensrating nimmt Franke und Bornberg auch die Leistungspraxis der teilnehmenden Versicherer unter die Lupe. Die Ergebnisse für diesen Teilaspekt fassen wir seit 2014 als „BU-Leistungsstudie“ zusammen. Über die wichtigsten Ergebnisse der Neuauflage 2018 informieren wir in diesem Blog. Auch heute wird es wieder spannend: Wir berichten über Ablehnungen, Gutachten und Prozesse.
Den Versicherern geht in punkto Anerkennung einer BU-Leistung ein schlechter Ruf voraus. In der öffentlichen Wahrnehmung gelten sie als Leistungsverweigerer oder Drückeberger. Aber was ist eigentlich dran an den Vorwürfen und wo bleiben die Fakten? Wir gehen diesen Fragen in der BU-Leistungsstudie auf den Grund.

Die Bearbeitungsdauer von BU-Anträgen ist oft Anlass von Vorwürfen an die Versicherer. Kritiker unterstellen den Unternehmen in diesem Zusammenhang, dass sie taktierten, Kunden zermürbten und systematische Leistungsverweigerung betrieben. Daher klären wir im zweiten Teil unserer Auswertung zur BU-Leistungsstudie, ob diese Vorwürfe gerechtfertigt sind und wie viel Zeit die Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wirklich in Anspruch nimmt.

Unsere neue Berufsunfähigkeits (BU)-Leistungspraxisstudie hat ergeben, dass BU-Versicherungen weit häufiger als allgemein angenommen Leistungen erbringen und 3 von 4 Anträgen bewilligt werden. Die Versicherungskunden können ihre Leistungsansprüche demnach  mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich geltend machen, doch eine Minderheit von circa 25 Prozent erfährt trotzdem eine Ablehnung. Wo liegen die Hauptursachen dafür?

Das ist der letzte Teil unserer BU-Leistungspraxisstudie, Teil 8: „Persönlichkeit ist Trumpf!? Leistungsfallregulierung mit persönlichem Kundenkontakt“. Hier finden Sie die komplette BU-Leistungspraxisstudie.

Wir haben die Entwicklung des Anteils zeitlicher Befristungen und Individualvereinbarungen im Rahmen unserer BU-Leistungspraxisstudie analysiert und die Ergebnisse ausgewertet. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit der Frage, ob ein zeitlich befristetes BU-Anerkenntnis sinnvoll sein kann?

Wir haben im Rahmen unserer BU-Studie analysiert, wie sich die durchschnittliche Rücktritts- und Anfechtungsquote über die Jahre entwickelt hat, wie dessen Verlauf zu erklären ist und haben präventive Maßnahmen für Versicherer, Vermittler und Verbraucher daraus abgeleitet…

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer kann für den Leistungsfall grundsätzlich ein Verweisungsrecht vereinbaren. Hierbei ist eine abstrakte und konkrete Verweisung auf eine andere (zumutbare) Tätigkeit möglich und gesetzlich verankert. Bei Selbstständigen kann der Versicherer zudem prüfen, ob eine Umorganisation des Betriebes realisierbar ist.

Lehnt der Versicherer einen BU-Leistungsantrag ab, bleibt für den Versicherten der Weg vor Gericht. Uns hat interessiert, wie oft prozessiert wird und welchen Ausgang die Prozesse nehmen, Wir haben auch dieses Thema im Rahmen unserer BU-Leistungspraxisstudie analysiert: Wie oft sind im Falle von BU-Ablehnungen Gerichtsprozesse die Folge? Wie viele Gerichtsprozesse davon gewinnen die Versicherer und in wie vielen Fällen waren die Leistungsentscheidungen der Versicherer unberechtigt?