Glossar zur Nachhaltigkeit – Die wichtigsten Begriffe für die Finanz- und Versicherungsbranche
CSR, TVO, ESG – wenn es bei Versicherungen und Finanzanlagen um Nachhaltigkeit geht, prasseln zahlreiche unbekannte Begriffe auf Vermittler:innen ein. Die wenigsten davon sind selbsterklärend. Und viele sogar nur Abkürzungen einer englischen Bezeichnung. Das liegt nahe, denn die entscheidenden Regeln zum Umgang der Versicherungs- und Finanzbranche mit dem Thema Nachhaltigkeit hat die Europäische Union beschlossen.
Auch das Team Nachhaltigkeit von Franke und Bornberg musste sich viele Begriffe rund um nachhaltige Versicherungen und Kapitalanlagen erst mühsam erschließen. Jetzt haben wir einen ersten Überblick, den wir gern mit Ihnen teilen. Er ist weder vollständig noch abschließend. Wir freuen uns auf Ihre Wünsche, Anregungen und Kritik zum Glossar Nachhaltigkeit von Franke und Bornberg.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zu ESG und Nachhaltigkeit.
Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum |
Mit dem Aktionsplan bekommt die Versicherungsbranche eine Schlüsselrolle für die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Durch verschiedene Maßnahmen sollen die Finanzströme in nachhaltige Investitionen umgelenkt und somit eine nachhaltige Zukunft finanziert werden. Teil dieses Aktionsplans ist unter anderem auch die Taxonomie (s. dort). Ein weiteres Ziel ist außerdem eine erhöhte Transparenz, damit Nachhaltigkeit in Unternehmen von Finanzmarktteilnehmenden besser bewertet werden kann. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC00… |
Audits |
Strukturierte und unabhängige Prüfung der Einhaltung von festgelegten Standards oder Vorgaben in verschiedenen Unternehmensbereichen, beispielsweise Umwelt, Energie, Management oder Arbeitsschutz. Audits kommt eine essentielle Bedeutung zu, um verantwortungsvolles Handeln von Unternehmen und Organisationen zu gewährleisten, die Genauigkeit von Informationen sicherzustellen sowie das Vertrauen von Stakeholdern zu erhöhen. Audits können auch dazu dienen, Einblicke in verschiedene Unternehmensprozesse zu erlangen und somit langfristig Optimierungsstrategien zu entwickeln. |
Best in Class |
Anlagestrategie, bei der Unternehmen oder Staaten ausgewählt werden, die besser abschneiden als ihre Vergleichsgruppe (beispielsweise bei ESG-Kriterien, Wertentwicklung oder anderen eindeutig definierten Kriterien) |
Best of Class |
Anlagestrategie, bei der grundsätzlich nur in nachhaltige Branchen (z.B. erneuerbare Energien) und innerhalb dieser Branchen wiederum nur in die besten Unternehmen investiert wird. Das Best of Class-Prinzip gilt als Gegenentwurf zum Best in Class-Prinzip (s. dort) und wird häufig als strenger erachtet. |
Biodiversität |
Unter dem Begriff Biodiversität wird die Vielfalt der Arten, die genetische Vielfalt innerhalb der Arten sowie die Vielfalt der Ökosysteme (Lebensgemeinschaften) verstanden. Ein Lebensraum mit einer hohen biologischen Vielfalt ist grundsätzlich leistungs- und widerstandsfähiger. Aufgrund von übermäßiger Beanspruchung natürlicher Ressourcen, anhaltender Umweltverschmutzung und anderen menschlichen Eingriffen in die Ökosysteme hat sich der Verlust der biologischen Vielfalt stark beschleunigt. Der Erhalt einer hohen Biodiversität ist jedoch eine wichtige Existenzgrundlage der Menschen, etwa in Hinblick auf die Nahrungsmittel- und Energieproduktion oder die Regulierung des Klimas. |
CO2-Fußabdruck |
Der CO2-Fußabdruck stellt eine Bilanz aller Treibhausgase dar, die beispielsweise ein Unternehmen verursacht. Es werden direkte und indirekte Emissionen (s. Scopes) des Unternehmens unterschieden. Dabei werden die Emissionen in CO2-Äquivalenten angegeben. Diese Einheit vereinheitlicht die unterschiedlichen Treibhausgase (s. dort) gemäß ihrer Klimawirkung. |
CO2-Intensität |
Die CO2-Intensität bezeichnet Kohlenstoffdioxid-Ausstoß bzw. den Ausstoß an CO2-Äquivalenten im Vergleich zu einem weiteren definierten Wert und findet in verschiedenen Bereichen Anwendung. Die CO2-Intensität von Unternehmen wird bestimmt, indem der jeweilige CO2-Ausstoß im Vergleich zum Umsatz betrachtet wird (CO2-Äquivalente / Mio. Umsatz). Für Staaten wird der nationale CO2-Ausstoß in Relation zum Bruttoinlandsprodukt gesetzt. Somit kann auch die CO2-Intensität eines Anlageportfolios angegeben und bei der Entscheidung für nachhaltige Geldanlagen berücksichtigt werden. |
Corporate Governance |
Ordnungsrahmen, der Regeln für Leitung und Überwachung eines Unternehmens zum Wohle aller relevanten Anspruchsgruppen vorsieht |
CSR |
Corporate Social Responsibility/ Gesellschaftliche Unternehmensverantwortung |
CSR-Bericht |
Auch Nachhaltigkeitsbericht oder nichtfinanzielle Erklärung genannt. Darstellung der Tätigkeiten und Leistungen von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit. CSR-Berichtspflichten bestehen seit 2017 für große börsennotierte Unternehmen. Mit der CSRD (s. dort) werden die Berichtspflichten erweitert und auf mehr Unternehmen ausgedehnt. |
CSRD |
Corporate Sustainability Reporting Directive/ Regeln für die nicht-finanzielle Berichterstattung Die am 05.02.2023 in Kraft getretene CSRD ist die Weiterentwicklung der NFDR (s. dort) und dehnt die bestehenden Regeln für die nicht-finanzielle Berichterstattung erheblich aus. Die CSRD legt fest, welche EU-Unternehmen von der Berichterstattung betroffen sind und wie diese durchgeführt wird. Großunternehmen, die bestimmte Schwellenwerte übertreffen sowie börsenorientierte Unternehmen sind ab 2025 als berichterstattungsfähig. Nach einer Übergangsphase werden auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen aus Drittstaaten, die einen relevanten EU-Bezug haben, berichtspflichtig. Berichtet werden muss zu den sechs Umweltzielen gemäß der Taxonomie (s. dort) sowie zu sozialen und Governance-Aspekten. Der Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch europäische Standards, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), konkretisiert. Die Unternehmen müssen sowohl über die wesentlichen Auswirkungen der eigenen Tätigkeiten, als auch über die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Klimawandel) auf die Entwicklung und Lage der Unternehmen berichten („Prinzip der doppelten Wesentlichkeit“). Der CSR-Bericht wird Bestandteil des Lageberichts innerhalb des Geschäftsberichts. Dieser muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht werden. |
DNK |
Deutscher Nachhaltigkeitskodex Der DNK unterstützt Unternehmen beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Anwender:innen erstellen in der öffentlich zugänglichen Datenbank eine Erklärung zu zwanzig DNK-Kriterien und weiteren Leistungsindikatoren. Regelmäßige Berichte nach DNK machen die Entwicklung im Zeitverlauf sichtbar. Der DNK ist kostenlos und eine Teilnahme freiwillig. |
EET |
European ESG Template/ Europäische ESG-Vorlage Das EET wird/wurde von der europäischen Arbeitsgruppe FinDatEx entwickelt. Es liefert eine Struktur, anhand derer Produktgeber (Investmentgesellschaften, Versicherer) die einzelnen Aspekte nachhaltigkeitsbezogener Eigenschaften eines Produktes ausweisen können. Damit bietet das EET wichtige Informationen. Seine Daten werden auch in Vergleichs- und Beratungsprogramme einfließen. |
ESG |
Environmental, Social & Governance/ Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung Aspekte nachhaltigen Handelns und Wirtschaftens, die auf den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen basieren. Das „E“ wie „Environmental“ steht für umwelt- und klimaschonende Maßnahmen, etwa einen geringen Ressourcenverbrauch oder weniger CO2-Emissionen. „S“ wie „Social“ bezeichnet Maßnahmen auf sozialer Ebene, beispielsweise bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für einzelne Menschen oder Personengruppen. Und das „G“ für „Governance“ steht für eine gute Unternehmensführung, die verbindlich geregelt ist und intern wie extern kontrolliert wird. Diese bewirkt, dass Unternehmen langfristig – auch in Krisenzeiten – deutlich stabiler und krisenfest sind. Mithilfe der ESG-Kriterien werden beispielsweise nachhaltige Investmentportfolios zusammengestellt. Unternehmen oder Wirtschaftszweige, die ESG-Kriterien zuwiderhandeln, werden ausgeschlossen. Auf lange Sicht sollen anhand von ESG-Kriterien Kapitalströme in nachhaltige Investments umgelenkt werden. Typische Ausschlusskriterien sind Kohleindustrie, kontroverse Waffen, Menschenrechtsverletzungen, Glücksspiel, Tabak, Alkohol und Umweltzerstörung. ESG-Kriterien kommen zunehmend auch beim Kapitalaufbau für Altersvorsorgeverträge zum Tragen. Das betrifft insbesondere Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, aber auch Verträge mit klassischem Sicherungskapital oder Mischformen. |
ESG-Index |
Wertmaßstab, der die Wertentwicklung eines Korbs von Anleihen und Aktien abbildet, die sich an ESG-Kriterien orientieren (zum Beispiel Investitionen in umweltfreundliche regenerative Energien, Ausschluss kontroverser Branchen etc.). ESG-Indizes gibt es mittlerweile für die meisten nationalen wie internationalen Aktienindizes (zum Beispiel Dax, MSCI World, Standard & Poor’s), aber auch für Anleiheindizes. |
ESG-Integration |
ESG-Integration bedeutet, dass konventionelle Kapitalanleger:innen ESG-Aspekte in ihren Analysen explizit und systematisch beachten und diese in Anlageentscheidungen und im Portfoliomanagement berücksichtigen. |
ESG-Ratings |
Nachhaltige Geldanlagen werden anhand ihrer Erfüllung von ESG-Kriterien bewertet. Ein ESG-Rating stellt Informationen zur Verfügung, wie nachhaltig z.B. ein Unternehmen oder Finanzprodukt ist. Auf Grundlage des ESG-Ratings kann bestimmt werden, ob eine Anlage bestimmten Anforderungen für ein nachhaltiges Investment gerecht wird. |
Ethische Anlagen |
Ethische Anlagen berücksichtigen neben wirtschaftlichen Zielen auch die ethischen Wertvorstellungen der Anlegenden und dienen meist dem Zweck, sozial- und/oder ökologisch-nachhaltiges Wirtschaften voranzutreiben. |
FNG |
Forum Nachhaltige Geldanlagen Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen im deutschsprachigen Raum (D, AT, CH). Mitglieder sind Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Ratingagenturen, Finanzberater:innen, wissenschaftliche Institutionen, Versicherungen, NGOs und Privatpersonen. Das FNG verleiht ein Transparenzlogo für nachhaltige Fonds, gibt FNG-Nachhaltigkeitsprofile heraus und hat das FNG-Siegel für nachhaltige Investmentfonds entwickelt. |
Gebäudezertifizierung |
Mit einer Gebäudezertifizierung können verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte, insbesondere bei Neubauten, eingeplant, überprüft und angepasst werden. Gebäudezertifizierungen bieten angesichts steigender Nachfrage auch eine Orientierungshilfe bei der Auswahl und Bestimmung nachhaltiger Anlagemöglichkeiten, da sie bestimmte Standards für nachhaltiges Bauen setzen. Relevante Aspekte dabei sind z.B. Energieeffizienz, Einsatz nachhaltiger Rohstoffe oder Reduzierung von Umweltbelastungen. Verbreitete Standards sind bspw. LEEDS (Leadership in Engineering and Environmental Design), BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) oder das Zertifizierungssystem der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen). |
GHG-Protokoll |
Greenhouse Gas-Protokoll Das Greenhouse Gas-Protokoll liefert weltweit standardisierte Rahmenbedingungen für die Messung und das Management von Treibhausgasemissionen. Das GHG-Protokoll bietet Leitlinien, Instrumente und Schulungen für die Messung und Steuerung klimawirksamer Emissionen für Unternehmen, Institutionen, Städte und Staaten. Der Berechnungsansatz des GHG-Protokolls ist ganzheitlich und berücksichtigt sowohl direkte als auch indirekte Emissionen entlang des gesamten Tätigkeitsfelds. Die entstehenden Emissionen werden in drei verschiedene Bereiche eingeteilt (Scope 1-3, s. dort). https://ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/ghg-protocol-revi… |
Green Deal der EU |
Mit dem Green Deal haben sich die Mitgliedsstaaten der EU zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden und dabei soziale, ökologische und wirtschaftliche Faktoren zu verknüpfen. Dazu sollen zunächst die Emissionen bis 2030 um 55 % im Vergleich zum Stand von 1990 gesenkt werden. Weitere Ziele des Green Deals sind die Eindämmung der Umweltverschmutzung, die Förderung umweltfreundlicher Technologien sowie ein gerechter und inklusiver Übergang. Um diese Ziele zu erreichen bedarf es einer Neuausrichtung von vielen Teilen der Wirtschaft und Gesellschaft, so auch der Finanzdienstleistungsbranche. https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:b828d165-1c22-11ea-8… |
Greenwashing |
Irreführende Aussagen über den ökologischen Nutzen eines Produkts, einer Dienstleistung oder einer Organisation. Greenwashing lässt Unternehmen oder ihre Produkte (auch Versicherungen) umweltfreundlicher aussehen, als sie tatsächlich sind. Mittlerweile wird der Begriff Greenwashing auch für schönfärberische Angaben in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung (S, G) verwendet. |
GRI |
Global Reporting Initiative/ Globale Berichtsinitiative Die Global Reporting Initiative entwickelt Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichte. Der erste Entwurf ist schon vor mehr als 20 Jahren entstanden. 2016 hat GRI die ersten Global Sustainability Reporting Standards herausgebracht. GRI-Standards haben zum Ziel, bessere Vergleichbarkeit und Transparenz zu CSR Aktivitäten von Unternehmen zu schaffen. Die Teilnahme ist freiwillig. |
IBIP |
Insurance-based Investment Product/ Versicherungsanlageprodukt Produkt, das „einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufswert bietet, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt Marktschwankungen ausgesetzt ist.“ Zu den IBIPs gehören Fonds- oder Investmentpolicen, indexgebundene Lebensversicherungen und Hybridprodukte, aber auch klassische Lebens- und Rentenversicherungen. IBIPs zählen zu den Anlageprodukten, fallen also unter die SFDR (Transparenzverordnung, s. dort) |
IDD |
Insurance Distribution Directive/ EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie Die IDD ist EU-weit 2016 in Kraft getreten. Sie wurde als Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) am 20.12.2018 in Deutschland umgesetzt. Wichtigstes Ziel ist die Stärkung von Verbraucherrechten. Seit Einführung müssen sich im Versicherungsvertrieb Tätige jährlich mindestens 15 Stunden weiterbilden. Versicherungsunternehmen sollen schon bei der Entwicklung neuer Produkte die Bedürfnisse von Kund:innen prüfen und einfließen lassen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L0097 |
ILO-Übereinkommen |
Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation/ International Labour Organization (ILO) Die ILO setzt sich weltweit für die Rechte von Arbeitnehmer:innen ein. Die ILO legt fünf Grundprinzipien fest und verankert damit Mindeststandards für menschenwürdige Arbeit:
Die fünf Grundprinzipien wurden in zehn Übereinkommen (den Kernarbeitsnormen) ausgestaltet und sind internationale Rechtsinstrumente, die von den mehr als 138 Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen. https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---europe/---ro-geneva/---ilo-… |
Impact Investing |
Anlagestrategie, die neben Rendite positive Wirkungen auf die Umwelt und/oder die Gesellschaft anstrebt |
IPCC |
International Panel on Climate Change/ Weltklimarat Institution der Vereinten Nationen, die gleichzeitig wissenschaftliches Gremium und internationaler Ausschuss ist, der regelmäßig den aktuellen Kenntnisstand zu Klimawandel und -forschung zusammenträgt, einordnet und verschiedene Handlungsoptionen aufzeigt. Der IPCC setzt sich aus Hunderten von Wissenschaftler:innen zusammen und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Sachstandsberichte sowie Sonderberichte zu ausgewählten klimarelevanten Themen, die als Konsensstand für die Grundlage politischer Entscheidungen gelten. |
MiFID II |
Markets in Financial Instruments Directive/ Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll Funktionen und Transparenz der Finanzmärkte verbessern und Verbraucher:innen in der EU besser schützen. Dazu gehört die Pflicht, Kenntnisse und Erfahrungen der Kund:innen, ihre Finanzsituation und Risikotragfähigkeit, ihre Risikotoleranz, Anlageziele und Bedürfnisse zu ermitteln, bevor ein Anlageprodukt empfohlen wird. Seit einer Änderung im August 2022 ist es verpflichtend, die Nachhaltigkeitspräferenzen (s. dort) von Kund:innen im Beratungsprozess zu Finanzanlageprodukten abzufragen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014L006… |
Nachhaltige Produktfeature |
Nachhaltige Eigenschaften eines Versicherungsprodukts, die in vielerlei Hinsicht ausgestaltet werden können. Nachhaltige Produktfeatures sind wichtig, um den Versicherungsbetrieb an sich nachhaltiger auszurichten und gleichzeitig eine nachhaltige Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft anzustoßen. Beispiele können etwa die Belohnung nachhaltigen Verhaltens der Kund:innen durch niedrigere Beiträge, Rabatte für den Kauf von umweltfreundlichen Produkten im Schadensfall oder die Kapitalanlage in nachhaltigen Fonds sein. |
Nachhaltige Themenfonds |
Nachhaltige Themenfonds setzen auf spezifische Marktsegmente und Themen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, bspw. im Bereich Bildung, Elektromobilität, erneuerbare Energien oder zur Gleichstellung der Geschlechter. In die jeweiligen Themenfonds werden nur Unternehmen der Branche aufgenommen, die ein bestimmtes Gebiet der Nachhaltigkeit abdecken. |
Nachhaltigkeit |
Handlungsprinzip, das auf Ressourcenschonung und Bewahrung der Regenerationsfähigkeit setzt. Im Finanzbereich und bei Versicherungen hat sich das Kürzel ESG (s. dort) für Nachhaltigkeit etabliert. |
Nachhaltigkeitspräferenzen |
Mit einer Anpassung der MiFID II (s. dort) und der IDD (s. dort) ist die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen von Kund:innen und Interessent:innen seit August 2022 verpflichtend für Vermittler:innen von Versicherungsanlageprodukten. Die individuellen Nachhaltigkeitsziele und -präferenzen der Kund:innen sollen somit aktiv in den Beratungsprozess einbezogen und passende Produkte angeboten werden. |
Nachhaltigkeits-/ESG-Risiken |
Ereignisse aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Risiken), die in vielfältiger Weise einen negativen Einfluss auf die Produktivität, Finanzlage und Reputation eines Unternehmens sowie auf das Vermögen von Anlegenden haben können. Sowohl physische Risiken, die sich unmittelbar durch den Klimawandel ergeben (z.B. Stürme oder Überschwemmungen), als auch Transitionsrisiken, die aus der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft entstehen (z.B. Wertverluste oder Ausstieg aus bestimmten Praktiken), zählen zu den ESG-Risiken. Neben diesen sogenannten Outside-in-Risiken gibt es außerdem Inside-out-Risiken, die durch Unternehmensaktivitäten entstehen und einen Einfluss auf ESG-Faktoren haben, bspw. Umweltverschmutzungen oder Arbeitsschutzverletzungen. |
Nachhaltigkeitsrisiko |
Ereignis oder Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen Eintreten den Wert einer Investition bzw. Anlage verringern könnte. Mögliche Beispiele sind Extremwetter, umweltschädigende Produktion, Verstoß gegen die Rechte von Beschäftigten oder Korruption sowie daraus folgende Reputationsschäden. |
Negativkriterien |
Negative Screening/ Ausschlussansatz Anlagestrategie, bei der anhand von vorab definierten Negativkriterien bestimmte Branchen, Produkte oder Unternehmen(-spraktiken) für eine Investition ausgeschlossen werden. Unter anderem werden häufig Bereiche exkludiert, die z.B. mit Waffen, Alkohol, Gentechnik, Kernenergie, Glücksspiel oder Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in Verbindung stehen, wobei der Ausschluss je nach Anlagestrategie sowohl grundsätzlich als auch nur bedingt erfolgen kann. |
Net-Zero Asset Owner Alliance |
Die Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) wurde von den Vereinten Nationen gegründet und ist eine Mitglieder-geführte Initiative von Investor:innen. Die Mitglieder verpflichten sich, ihre Anlageportfolios bis 2050 auf Netto-Null-Treibhausgasemissionen umzustellen, um einen maximalen Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius zu erreichen. Die Net-Zero Asset Owner Alliance hat über 80 Mitglieder. https://www.unepfi.org/wordpress/wp-content/uploads/2019/09/AOA_FAQ.pdf |
NFDR |
Non-Financial Reporting Directive Die NFDR der EU verpflichtet seit 2017 kapitalmarktorientierte Unternehmen, Versicherungen und Banken, die bestimmte Größenkriterien erfüllen, zur im Rahmen des Green Deals (s. dort) und des Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum (s. dort) vereinheitlichten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dabei muss z.B. über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange informiert werden, wie auch über Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte oder zur Eindämmung von Korruption. Die NFDR wird seit dem 1. Januar 2024 schrittweise durch die CSRD (s. dort) ersetzt und ausgeweitet, sodass mehr Unternehmen als unter der NFDR zur Berichterstattung verpflichtet werden. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088 |
Normenbasiertes Screening |
Anlagestrategie, bei der überprüft wird, inwiefern sich ein Unternehmen oder eine Organisation an internationale Normen (z.B. UN Global Compact oder ILO-Kernarbeitsnormen) hält. Häufig wird das Normenbasierte Screening mit dem Negative Screening (s. dort) kombiniert. |
Ökologisches/Soziales Sponsoring |
Als unternehmerisches Instrument umfasst Ökologisches bzw. Soziales Sponsoring die Planung, Organisation und Bereitstellung von Geld- und Sachmitteln oder Dienstleistungen, die der Umwelt bzw. der Gesellschaft positiv zugutekommen und sich dabei durch direkte oder indirekte Effekte ebenso positiv auf die Reputation der Unternehmen auswirken. |
PAI |
Principal Adverse Impact/ Wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Die SFDR (s. dort) verpflichtet Finanzmarktteilnehmende und Finanzberater:innen, u. a. die wichtigsten/wesentlichen negativen Auswirkungen einer/s Finanzmarktteilnehmenden oder einer Anlage auf Nachhaltigkeitsfaktoren offenzulegen. Das sind beispielsweise
Berichtspflichten werden in den RTS (s. dort) geregelt. |
Pariser |
Vereinbarung zur Bekämpfung des Klimawandels bei der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris Danach soll die Erderwärmung von Beginn der Industrialisierung deutlich unter 2 Grad Celsius gehalten und der Temperaturanstieg durch weitere Maßnahmen auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden. Ab 2050 soll Klimaneutralität erreicht sein. Die Vereinbarung wird auch „Pariser Klimaabkommen“ genannt. Fast 190 Vertragsparteien haben die Erklärung mittlerweile unterzeichnet. Das Pariser Übereinkommen bildet die Basis für das Ziel der Europäischen Union, erster klimaneutraler Kontinent zu werden. Dafür sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 gesenkt werden („Green Deal“, s. dort). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:22016A101…) |
Positivkriterien |
Das Positive Screening definiert Anforderungen für nachhaltige Anlagestrategien, etwa bestimmte Normen und Konventionen oder ganze Branchen, in die investiert werden soll. Die Positivkriterien stellen somit Mindestanforderungen an die Anlageoptionen. Eine Möglichkeit des Positive Screening ist der Best in Class- sowie der Best of Class-Ansatz (s. dort). |
PRI |
Principles for Responsible Investment/ Prinzipien für verantwortliches Investieren PRI ist eine Investoreninitiative in Partnerschaft mit den Vereinten Nationen und wurde 2006 gegründet. Sie formuliert Grundsätze für verantwortliches Investieren mit dem Ziel, Auswirkungen von Investitionen auf ESG-Kriterien transparent zu machen. Teilnehmende Unternehmen verpflichten sich auf sechs Prinzipien für verantwortungsvolle Investments. Dazu gehört, ESG-Themen in Investmentanalyse und Entscheidungsfindung einzubeziehen und aktiv bei den Unternehmen einzufordern, in die investiert wird. Akzeptanz und Umsetzung der Grundsätze sollen vorangetrieben sowie durch Kooperation, Austausch und Transparenz gefördert werden. Weltweit haben sich mehr als 5.000 Unterzeichnende mit einem verwalteten Vermögen von über 120 Billionen Dollar angeschlossen, darunter auch zahlreiche Versicherungsunternehmen. |
PSI |
Principles for Sustainable Insurance/ Prinzipien für nachhaltige Versicherungen PSI ist eine Initiative der Vereinten Nationen, welche 2012 gegründet wurde. Die Initiative dient als Rahmenwerk für die Berücksichtigung von ESG-Themen in der Versicherungsbranche. Dafür wurden vier Prinzipien verfasst, die insbesondere die ESG-Risiken adressieren. Dies beinhaltet, ESG-Themen in Entscheidungsfindungen einzubeziehen, das Bewusstsein für diese Themen zu schärfen, sowie Risiken zu managen und Lösungen zu entwickeln. Die Initiative hat weltweit mehr als 150 Unterzeichnende und über 100 unterstützende Institutionen mit einem Gesamtvermögen von über 15 Billionen US-Dollar. |
RTS |
Regulatory Technical Standards/ Technische Regulierungsstandards RTS präzisieren Rechtsakte auf EU-Ebene. Sie sind mit einer Umsetzungsverordnung deutschen Rechts vergleichbar. Beispielsweise präzisieren sie die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) und beschreiben, wie mit den PAI umzugehen ist. |
Scopes |
Laut dem GHG-Protokoll (s. dort) werden zur Erfassung der gesamten Klimaauswirkungen eines Unternehmens die direkten und indirekten Emissionen in drei verschiedenen Bereichen (= Scopes) erfasst und kategorisiert. Scope-1-Emissionen sind direkte Emissionen aus Quellen, die unmittelbar von den Unternehmen selbst verursacht und kontrolliert werden. Dazu gehören z.B. Emissionen aus:
Scope-2-Emissionen sind indirekte Emissionen, die durch eingekaufte Energie entstehen. Darunter fallen demnach Emissionen, die außerhalb der Systemgrenzen der Unternehmen erzeugt, aber von ihnen verbraucht werden, z.B.:
Scope-3-Emissionen sind alle indirekten Emissionen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Unternehmen entstehen. Vor- und nachgelagerte Emissionen aus den Lieferketten, die in Scope 3 berücksichtigt werden, sind z.B.:
Die Erfassung der Scope-3-Emissionen ist laut GHG-Protokoll optional, häufig können diese jedoch einen erheblichen Anteil an den Emissionen eines Unternehmens ausmachen. |
Screening |
Anlagestrategie, die Unternehmen oder Branchen anhand klar definierter Kriterien ausschließt oder bevorzugt (z. B. Umweltverhalten, Diversität, kontroverse Produkte und Geschäftsfelder) |
SDG |
Sustainable Development Goals/ Ziele für nachhaltige Entwicklung 17 Ziele der Vereinten Nationen, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgehalten sind. Sie sollen weltweit eine nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene vorantreiben.
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SFDR |
Sustainable Finance Disclosure Regulation/ Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU), auch Transparenzverordnung (TVO) oder Offenlegungsverordnung genannt Die SFDR verpflichtet Finanzmarktteilnehmende (Versicherer, Wertpapierunternehmen und Kreditinstitute) sowie Finanzberater:innen, offenzulegen, wie sie mit einzelnen Aspekten von Nachhaltigkeit umgehen. Das sind unter anderem:
Anlegenden soll es dank mehr Transparenz leichter fallen, Anlageprodukte nach ihren Auswirkungen auf ESG-Kriterien zu beurteilen und informierte Investitionen zu tätigen. Die SFDR vom 27. November 2019 ist am 10. März 2021 EU-weit in Kraft getreten. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088 |
SFDR – |
Nach der SFDR (s. dort) müssen Finanzprodukte bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen und anhand verschiedener Nachhaltigkeitskategorien klassifiziert werden. Grundsätzlich müssen alle Finanzprodukte Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Artikel 6-Produkte berücksichtigen keine oder nur wenige Nachhaltigkeitskriterien. Bei Nicht-Berücksichtigung muss dies begründet werden. Artikel 8-Produkte sind Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination daraus) bewerben. Artikel 9-Produkte streben positive Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft an und tätigen dementsprechend ausschließlich nachhaltige Investitionen mit explizitem Nachhaltigkeitsziel. Die Bedingungen bzw. Merkmale der Produkte (Artikel 6,8 und 9) müssen messbar und nachvollziehbar sowie langfristig ausgelegt sein. Wird ein Produkt falsch gekennzeichnet, kann evtl. Greenwashing vorliegen (s. dort). |
Soziale Taxonomie |
Die Soziale Taxonomie ist geplant, um die bestehende Taxonomieverordnung (s. dort) zu erweitern und damit die Erreichung der SDGs (s. dort) weiter zu unterstützen. Mithilfe der Sozialen Taxonomie sollen Kapitalströme in Tätigkeiten gelenkt werden, die folgende drei übergeordneten Ziele der Sozialen Taxonomie unterstützen:
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SRI |
Sustainable Responsible Investment/ Nachhaltig verantwortliches Investment Sammelbegriff für Investments, die neben finanziellen Kriterien auch ESG-Kriterien berücksichtigen |
Sustainable Investing |
Anlagestrategie, bei der traditionelles Investieren mit ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen (ESG-)Erkenntnissen verbunden wird und das Anlagekapital in Unternehmen fließt, die einen Bereich der Nachhaltigkeit abdecken (s. auch ESG-Integration). |
Taxonomie |
Taxonomie bezeichnet ein einheitliches Klassifizierungssystem für Objekte und Aktivitäten. Die EU-Taxonomie ist Bestandteil des „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“ (s.dort) und hat zum Ziel, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsbereiche zu lenken. Mit dem Klassifizierungssystem der Taxonomie soll erstmals ein einheitliches Verständnis der Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten entstehen. Die EU-Taxonomie enthält Vorgaben für zwei Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel). Für die übrigen vier Ziele (nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen und Biodiversität) werden Vorgaben in einem zweiten Schritt erstellt. Die Taxonomie soll durch Inhalte für soziale Belange („Soziale Taxonomie“, s. dort) ergänzt werden. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02020R085… |
Taxonomie-Konformität |
Taxonomiekonform sind Unternehmen und Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leisten, anderen Umweltzielen keinen Schaden zufügen sowie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Zu den Mindestanforderungen gelten unter anderem Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Prinzipien der Vereinten Nationen (PRI, s. dort) sowie internationale Arbeitsrechtsnormen. |
Transparenzverordnung (TVO) |
deutsche Bezeichnung für die SFDR (s.dort) |
Treibhausgas |
Als Treibhausgase werden diejenigen Gase bezeichnet, welche den Treibhauseffekt und somit den Klimawandel begünstigen. Laut dem Kyoto-Protokoll gibt es sechs Treibhausgase. Den mit Abstand größten Anteil hat Kohlendioxid (CO2), danach folgen Methan (CH4) und Lachgas (N2O). Den kleinsten Anteil haben die sogenannten F-Gase, wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW), und Schwefelhexafluorid (SF6).1 1 https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energie… |
Treibhausgasreduktion |
Unter der Treibhausgasreduktion fallen Projekte zur Kompensation des CO2-Fußabdrucks (s. dort). Mit gezielten Projekten können nicht oder nur schwer vermeidbare Treibhausgasemissionen kompensiert werden und somit die vollständige Klimaneutralität erreicht werden. Mögliche Projekte sind beispielsweise das RIMBA RAYA-Projekt oder REDD+, welche die Aufforstung von Wäldern zur Kompensation nutzen. Neben der Aufforstung sind weitere Möglichkeiten Projekte zu Erneuerbaren Energien oder Energieeffizienz. |
UNEP FI |
United Nations Environment Programme Finance Initiative UNEP FI ist ein 1992 von der Vereinten Nationen gegründetes Netzwerk aus Banken, Versicherungen und Investor:innen zur Förderung der globalen nachhaltigen Entwicklung und damit die erste Organisation, die den Finanzsektor in die Nachhaltigkeitsdebatte einbezog. Diese Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und dem Finanzsektor will verdeutlichen, dass sie die essentielle Rolle des Finanzsektors im Vorantreiben einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft anerkennt und sich dazu verpflichtet, zur Integration von ESG-Aspekten in den Bereichen ihrer Unternehmenstätigkeit beizutragen. Die UNEP FI unterstützt Finanzakteure bei der Entwicklung von Leitlinien und Instrumenten zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in dem jeweiligen Unternehmen bzw. Organisation. |
UN Global Compact |
weltweit größte und wichtigste Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung UN Global Compact formuliert zehn universelle Prinzipien, die Menschenrechte, Arbeitsnormen, Korruptionsprävention sowie Umweltschutz zum Ziel haben. Das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeit strategisch zu verankern und zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG, s. dort) beizutragen. Allein in Deutschland haben sich mehr als 800 Teilnehmende aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik angeschlossen. |
VfU |
Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. 1995 gegründetes Netzwerk, das Nachhaltigkeitsexpert:innen von über 50 Finanzdienstleistern miteinander verbindet und dessen Ziel ist, Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft zu verbreiten. Der VfU bietet dazu u.a. eine Plattform zur Wissensvermittlung, Weiterbildung sowie zum Austausch in 12 Haupthandlungsfeldern an und unterstützt anwendungsorientierte Forschungsvorhaben. Der VfU hat zudem ein Berechnungstool entwickelt, mit dem die Bilanzierung von Umweltkennzahlen (z.B. CO2) bei Finanzdienstleistern standardisiert durchgeführt werden kann. Die Anwendung des Tools ist kostenlos. |
Gut erläuterte und…
Gut erläuterte und umfassende Übersicht eines sehr umfangreichen Themas.