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BU-Versicherungen Leistungsstudie 2016: Das sind die Ablehnungsgründe

Unsere neue Berufsunfähigkeits (BU)-Leistungspraxisstudie hat ergeben, dass BU-Versicherungen weit häufiger als allgemein angenommen Leistungen erbringen und 3 von 4 Anträgen bewilligt werden. Die Versicherungskunden können ihre Leistungsansprüche demnach  mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich geltend machen, doch eine Minderheit von circa 25 Prozent erfährt trotzdem eine Ablehnung. Wo liegen die Hauptursachen dafür?

Hauptablehnungsgrund: der BU-Grad wird nicht erreicht

Knapp die Hälfte (49,19 Prozent) aller Ablehnungen ist medizinisch begründet. In diesen Fällen wurde der vereinbarte BU-Grad, der meist bei 50 Prozent liegt, nicht erreicht und der Antrag daher abgelehnt. Dies kommt zum Beispiel bei Versicherten vor, die zwar durch einen Unfall oder eine Erkrankung körperlich beeinträchtigt sind, deren Anteil der körperlichen Tätigkeit am beruflichen Tagesablauf jedoch weniger als die Hälfte ausmacht.

 

Anfechtungen und Rücktritte sorgen für jede vierte Ablehnung

Ein rundes Viertel (25,65 Prozent) resultiert aus Anfechtungen und Rücktritten aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht  – im Regelfall ausgelöst durch fehlerhafte oder unvollständige Gesundheitsangaben. Das legt Rückschlüsse auf die Qualität der Beratung nahe. Doch auch Kunden tragen Mitschuld, wenn sie meinen, mit falschen Angaben bei der Antragsstellung zum Erfolg zu kommen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass ein Vertragsrücktritt bzw. eine Anfechtung für den Versicherungsnehmer schwerwiegende Folgen hat. So erhält er nicht nur keine Versicherungsleistung, sondern verliert neben den Versicherungsleistungen auch noch seinen Versicherungsschutz für die Zukunft.

Diese gravierenden Folgen scheinen jedoch immer mehr ins Bewusstsein der Versicherungsnehmer gerückt zu sein, denn in den letzten Jahren ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anfechtungen und Rücktritte feststellbar.

Weitere Gründe für das letzte Viertel

Knapp jede zehnte Ablehnung (8,88 Prozent) resultiert aus der Nichterfüllung des Prognosezeitraums. Als Prognosezeitraum gilt die Zeitspanne, in der die gesundheitlichen Beeinträchtigungen voraussichtlich mindestens bestehen müssen und dafür sind schon seit längerer Zeit 6 Monate zum Standard geworden. Durch den kurzen Prognosezeitraum melden viele Versicherte auch bei nicht dauerhaften Beeinträchtigungen ihre Leistungsansprüche vorsorglich an, verfolgen den Leistungsantrag aber dann nicht weiter. Hierdurch lassen sich viele dieser Ablehnungen erklären.

4,35 Prozent der Ablehnungen werden von den Versicherern unter dem Status einer  erneuten Prüfung des Leistungsantrags  verbucht , 3,20 Prozent befinden sich im Klagefahren und bei 2,68 Prozent greift eine Ausschlussklausel und es kommt daher zu keinem positiven Bescheid der BU-Versicherungen.

Die Möglichkeit der Verweisung (abstrakt und konkret) kommt lediglich bei 2,7 Prozent der Ablehnungen zum Tragen. Interessant ist, dass hier insbesondere die abstrakte Verweisung, die überproportional oft in der öffentlichen Diskussion auftaucht, nur ein Schattendasein führt. Faktisch war diese nur für 0,4 Prozent aller Ablehnungen verantwortlich.

Untersuchungssteckbrief Leistungsstudie BU-Versicherungen

  • Beteiligte Versicherer:  AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life sowie Zurich Deutscher Herold
  • Stand der erhobenen Daten: Geschäftsjahr 2014; Validierung der Daten durch Stichproben vor Ort im November und Dezember 2015
  • Gesamtbestand 4,7 Mio. BU-Versicherte, davon 1,3 Mio. BUZ zur Beitragsbefreiung einer Hauptversicherung
  • BU-Leistungsbestand: rund 76.000 Fälle
  • Rund 22.100 BU-Leistungsfall-Neuanmeldungen 2014
  • Bei der Ermittlung der Leistungsquote und der Ablehnungsgründe blieben die Fälle außen vor, die vom Antragsteller nach einer ersten Meldung nicht weiterverfolgt wurden und daher nicht zur Entscheidung gekommen sind.

Kommentare

Michael Schreiber

Michael Schreiber
03.05.2016 - 17:00
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Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel! Zeigt er doch nicht nur, dass sich die Versicherer eben nicht generell um die Leistung bei Berufsunfähigkeitsversicherung herumdrücken, sondern auch sehr konkret angezeigt wird, warum in 1 von 4 Fällen keine Leistung erbracht wurde.

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