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Zahnprophylaxe – wie GKV- und PKV-Versicherte von Bonusregelung profitieren

Trotz mulmigen Gefühls oder gar dunkler Vorahnung – der jährliche Besuch beim Zahnarzt gehört mittlerweile für die meisten Menschen zum festen Ritual. Immer mehr Menschen gehen noch einen Schritt weiter und ergänzen die einfache Kontrolluntersuchung durch eine Professionelle Zahnreinigung. Diese gehört nicht zu den Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sondern ist Teil der IGeL-Leistungen, deren Kosten der Patient selbst tragen muss. Trotzdem unterstützen viele Krankenkassen diese Zahnprophylaxeleistung und erstatten zumindest einen Teil der Kosten. Ob Kontrolluntersuchung oder Zahnreinigung, lohnend ist der Aufwand in jedem Fall. Denn wenn trotz regelmäßiger Kontrolle doch einmal Zahnersatz fällig werden sollte, profitieren Versicherte von einer Bonusregelung.

Zahnprophylaxe sichert Bonus bei Zahnersatz

Für Zahnersatz wird in der GKV ein Festzuschuss bezahlt, der für eine einfache Regelversorgung seit Oktober 2020 60 % der Kosten abdeckt (davor 50 %). Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen in einem Bonusheft über fünf bzw. zehn Jahre nachgewiesen werden können, so erhöht sich der Zuschuss der Krankenkassen auf 70 % bzw. 75 % (früher 60 % bzw. 65 %). Bei der Erstattung von teurem Zahnersatz bedeutet diese Bonusregelung mit dem erhöhten Zuschuss für Kassenpatienten finanziell eine deutliche Verbesserung.

Bonusregelung für Zahnprophylaxe - auch in der privaten Krankenversicherung möglich?

In der GKV muss ein Bonusheft mit Nachweisen über regelmäßige Zahnprophylaxe geführt werden, um eine höhere Erstattung bei Zahnersatz zu erhalten. Doch gibt es diese Situation auch in der PKV?

Schauen wir zunächst einmal auf den üblichen Erstattungsanspruch für Versicherte in der PKV. Zahnbehandlungen umfassen Vorsorge- und Kontrollbesuche beim Zahnarzt sowie Füllungen und Parodontosebehandlung. Diese werden durch eine Krankheitskostenvollversicherung je nach Tarif zu 70% bis 100% erstattet. Auch die Kosten einer Professionellen Zahnreinigung im Rahmen der jährlichen Kontrollbesuche beim Zahnarzt werden in vielen Fällen ebenfalls von der Versicherung übernommen.

Für Zahnersatz leistet die PKV je nach Tarif zwischen 60 und 90 %, in der KV-Zusatzversicherung ist sogar eine Absicherung bis zu 100 % möglich. Anders als in der GKV ist es aber in der PKV nicht Standard, dass die Erstattungsprozentsätze von der Inanspruchnahme einer regelmäßigen Kontrolluntersuchung abhängen. Allerdings gibt es auch hier Tarife, die eine Bonusregelung in Form einer höheren Erstattung der Kosten in Abhängigkeit von regelmäßiger Zahnprophylaxe anbieten.

Wie Kunden auch in der PKV durch Zahnprophylaxe Kosten einsparen können

Regelmäßige Zahnprophylaxe ist nicht nur in der GKV wichtig. Auch in der PKV bieten mittlerweile viele Versicherer Tarife mit variablem Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz in Abhängigkeit von regelmäßigen Kontrolluntersuchungen an. In der Krankheitskostenvollversicherung sind das z.B. Gesellschaften wie die Signal Iduna, Nürnberger und Gothaer. Noch weitaus mehr Versicherer setzen auf dieses Bonusmodell in der Krankenzusatzversicherung, darunter u.a. die Advigon, AXA und die Hallesche.

Welchen Unterschied die Kalkulation für einen Tarif mit festem Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz zu einem Tarif mit einem Erstattungsprozentsatz in Abhängigkeit von regelmäßiger Zahnprophylaxe ausmacht, kann beispielsweise anhand der Tarife Dent90 und Dent90+ der ARAG nachvollzogen werden:

  • Bei dem Tarif Dent90 erhöht sich die Erstattung von 80% auf 90% bei nachweislich jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen für die vorangegangenen fünf Kalenderjahre.
  • Im Tarif Dent90+ werden grundsätzlich 90% für Zahnersatz erstattet.
  • Der Tarif Dent90 kostet für eine 30-jährige Person 18,43 € und Dent90+ 20,47 € (Stand 2020). Dementsprechend könnte eine Person, die sowieso mindestens einmal jährlich zur Prophylaxe geht, den günstigeren Tarif Dent90 wählen.

Der Kunde profitiert folglich von einem geringeren Beitragssatz und wird zusätzlich vom Versicherer motiviert, in regelmäßigen Abständen Zahnprophylaxe in Anspruch zu nehmen. Womit dann mögliche Zahnkrankheiten frühzeitig erkannt werden können und die Chancen steigen, lange eine gute Mundhygiene zu erhalten.
Wichtig ist, dass dem Kunden transparent dargestellt wird, dass es sich um einen entsprechenden Tarif handelt und er darauf achten muss, die Zahnprophylaxe für eine höhere Zahnersatzerstattung regelmäßig durchführen zu lassen.

fb>xpert zeigt die Kostenerstattung mit Zahnprophylaxe bei Versicherungen transparent an

Als fb>xpert-Nutzer müssen Sie sich nicht die Zähne daran ausbeißen, die unterschiedlichen Erstattungsmodelle der Versicherer zu prüfen. Denn wir zeigen Ihnen für jeden Versicherungstarif ganz einfach eine Spanne an, in der der Erstattungsprozentsatz für den Zahnersatz liegt. Angebote, die einen konstanten Erstattungsprozentsatz aufweisen, sind damit leicht zu identifizieren. Auf der anderen Seite werden durch die verbesserte Darstellung in fb>xpert nun auch Tarife mit variablen Erstattungsprozentsätzen transparent dargestellt, da der minimale und der maximale Satz genannt werden.

Anwender können nun selbst entscheiden: Ist die Inanspruchnahme-Voraussetzung von Zahnprophylaxe für eine höhere Erstattung beim Zahnersatz ein negativer Punkt ist, weil eher von der minimalen Erstattung auszugehen ist. Oder ist dies ein positives Feature, weil die Zahnprophylaxe grundsätzlich jedes Jahr von den Kunden in Anspruch genommen wird und daher von der maximalen Erstattung ausgegangen werden kann?
 

In den Vertragsdaten von fb>xpert wurde der Filter „Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz“ ebenfalls der Neuerung angepasst. Hier wird nun auf den maximalen Erstattungsprozentsatz zu Beginn des Versicherungsvertrages geschaut. Nicht jeder Tarif, bei dem der Erstattungsprozentsatz durch Inanspruchnahme von professioneller Zahnreinigung für z.B. 5 Jahre in Folge erhöht werden kann, garantiert auch den höheren Erstattungsprozentsatz gleich zu Beginn des Vertrages.

Entscheidend ist, ob gemäß Versicherungsbedingungen ein grundsätzlicher Nachweis über die vergangenen Jahre genügt oder lediglich die Nachweise für professionelle Zahnreinigung nach Abschluss des Vertrages berücksichtigt werden, der höhere Versorgungsanspruch also erst aufgebaut werden muss.

Mit Zahnprophylaxe zum Bonus: Damit Sie und Ihre Kunden auch morgen noch kraftvoll zubeißen können

Insgesamt nutzt die Mehrheit der Deutschen gemäß Statista Zahnprophylaxe entweder halbjährlich oder jährlich. Für diese Kunden lohnt es sich nach Tarifen Ausschau zu halten, die einen erhöhten Leistungsanspruch bei regelmäßiger Vorsorge belohnen. Eventuell kann auf diesem Weg ein preiswerterer Tarif mit quasi gleicher Leistung ausgewählt werden. Letztendlich ist es jedoch vom Verhalten des einzelnen Kunden abhängig, ob besser auf einen konstanten oder einen flexiblen Erstattungsprozentsatz gesetzt werden sollte.

Christian Monke

Christian Monke
Ratings für Produkte und Unternehmen
Franke und Bornberg GmbH

Kommentare

Interessanter Beitrag, Zahnhygiene ist wirklich ziemlich wichtig und wird von einigen leider unterschätzt und sehr vernachlässigt. Mit guter Zahnhygiene und regelmässigen Kontrollen können viele Probleme vorgebeugt werden. So manch einer hätte sich damit sicher den Verlust des ein oder anderen Zahnes gespart und hätte auch eine Zahnbrücke oder Zahnimplantat verzichten können.

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