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BU-Leistungspraxisstudie Teil 2: Keine Leistung heißt Ablehnung – oder vielleicht doch nicht?

BU-Leistungspraxisstudie Teil 2: Keine Leistung heißt Ablehnung – oder vielleicht doch nicht?
Auf  die rund 22.400 im Rahmen unserer Studie untersuchten abgeschlossenen BU-Leistungsfälle der sieben (freiwillig) untersuchten Gesellschaften 2012 entfallen gut 13.200 (59 Prozent) Anerkenntnisse und ca. 9.200 (41 Prozent) Nicht-Anerkenntnisse.Wir begeben uns auf Spurensuche …

Gerne werden alle Fälle, in denen es nicht zum Anerkenntnis kommt, unter Ablehnungen verbucht. Doch tatsächlich gibt es einen erstaunlich hohen Anteil an Leistungsfallmeldungen, die durch Kunden nicht weiter verfolgt werden. In der Regel wird dabei der Fragebogen des Versicherers nicht zurück geschickt.

Erstaunlich ist dabei die Dimension: bei den oben genannten 9.200 Fällen entfallen auf diese Kategorie rund 3.600 Fälle.

Die Key-facts zur Studie

Untersuchte Gesellschaften:
AachenMünchener, Ergo, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life und Zurich
Gesamtbestand von 4,8 Mio. BU-Versicherten (davon 1,4 Mio. BUZ zur Beitragsbefreiung der Hauptversicherung)
BU-Leistungsbestand zum Jahresende 2012 von rund 75.000 Fällen
Ca. 22.400 BU-Leistungsfall-Neuanmeldungen (das entspricht über 50% des Gesamtmarktes an Leistungsfällen)
Stichprobenumfang vor Ort: Über 700 Leistungsfälle, davon 75% Ablehnungen

Sofern der Versicherungsnehmer den Fragebogen trotz (ggf. mehrfacher) Erinnerung des Versicherers nicht zurücksendet, wird die Leistungsfallprüfung eingestellt. Gleiches passiert, wenn der Versicherungsnehmer den Antrag zurückzieht. Beispielsweise, weil sich der Gesundheitszustand wieder verbessert oder als nicht so gravierend herausgestellt hat. Nicht selten wird die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen.

Im Ergebnis werden die Ansprüche in solchen Fällen also teilweise aus der Unsicherheit heraus gemeldet, wie sich der Krankheitsverlauf gestalten wird. Zu den frühen Meldungen trägt dabei auch die Tatsache bei, dass die Leistungsvoraussetzungen heute üblicherweise bereits bei sechsmonatiger Beeinträchtigung vorliegen.

Vorsorgliche Leistungsfallmeldungen, die mangels Unterlagen nie zu einer Entscheidung kommen, kann man daher nicht einfach unter Ablehnungen verbuchen. Eine Ablehnung ist eine Entscheidung, hierfür ist also eine Entscheidungsgrundlage erforderlich, die in rund 3.600 Fällen fehlte.

Deshalb unterscheiden wir in unserer Studie konkret zwischen „Nicht-Leistungen“ und echten „Ablehnungen“.

In den Grafiken tauchen diese rund 3.600 Fälle unter den Positionen „fehlender Mitwirkung“ und „Kunde zieht Antrag zurück“ auf. Diese machen einen erstaunlichen Anteil von fast 40% (in der ersten Grafik grün dargestellt) aus und beeinflussen damit auch die Quoten.

Überprüfung durch Stichprobe vor Ort

Die Datenbasis für die Studie liefern die Gesellschaften im Rahmen unseres BU-Unternehmensratings. Die Richtigkeit der Daten überprüfen unsere Analysten mit einer Stichprobe von rund 100 Leistungsfallakten je Versicherer bei den Unternehmen vor Ort. Die Auswahl der Stichprobenfälle erfolgt dabei nach einem festen Verfahren, damit alle Entscheidungsgründe gemäß ihrer Häufigkeit  Berücksichtigung finden. Innerhalb der Auswahlbereiche werden die Vorgänge zufällig ausgewählt.

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