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Altersvorsorge: Überschüsse im Rentenbezug Teil 1 – Die Qual der Wahl

Deutschland altert, die Rente pro Kopf in Deutschland muss durchschnittlich bis zum 80. Lebensjahr reichen. Tendenz steigend. Die richtigen Entscheidungen und Maßnahmen zur Vorsorge zu treffen, um auch im Alter finanziell gut abgesichert zu sein, ist umso wichtiger. Mit unserem Produktrating untersuchen wir kontinuierlich die qualitativen Merkmale der Rentenversicherungen im Markt.

Neben der Qualitätsfrage kommt es für die Versicherten am Ende natürlich auch auf die Höhe der Rente an. Einen nicht unerheblichen Bestandteil der ausgezahlten Rente bildet dabei die Überschussbeteiligung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie dem Versicherten die Überschussanteile in der Rentenphase zugeteilt werden können. Beispielsweise über dynamische, teildynamische sowie konstante Überschussverwendungssysteme oder über eine Barauszahlung.

Welches der am häufigsten angebotenen Überschussverwendungssysteme für wen und warum die beste Wahl ist, haben wir für Sie geprüft…

Die Rentenleistungen setzen sich aus einer garantierten Rente und einer Überschussrente zusammen. Die Garantierente darf vom Versicherer grundsätzlich nicht (und wenn nur nach gesetzlichen Vorgaben) gesenkt werden, während die Überschussanteile jährlich in ihrer Höhe variieren können. Je nachdem für welches Überschussverwendungssystem sich der Versicherungsnehmer entscheidet, kann das unterschiedliche Auswirkungen auf die Gesamtrente haben.

Konstantes Überschussverwendungssystem

Bei dem konstanten Überschussverwendungssystem wird auf Grundlage der während der gesamten Rentenbezugszeit zu erwartenden Überschüssen eine zusätzliche Rente gebildet. Bleiben die Überschusssätze konstant, erhält der Versicherungsnehmer eine gleichbleibende Gesamtrente während der gesamten Rentenbezugszeit. Steigen oder sinken die Überschussanteilssätze, wird die Gesamtrente entsprechend um die Änderungen der zusätzlichen Rente angepasst.

Dynamisches Überschussverwendungssystem

Die Versicherten erhalten bei der dynamischen Rente „on top“ zur garantierten Rente im Rahmen der Überschussbeteiligung eine zusätzliche Rente mit einer Steigerungsrate, die einmal jährlich für das nachfolgende Jahr festgelegt wird. Ein einmal erreichtes Rentenniveau kann nicht mehr abgesenkt werden, sondern erhöht sich entsprechend des jährlich neu festgelegten Rentensteigerungssatzes oder bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Teildynamisches Überschussverwendungssystem

Das teildynamische Überschussverwendungssystem ist im Grunde eine Kombination aus dem konstanten und dem dynamischen System. Aus den zu erwartenden Überschüssen wird ein Teil nach dem konstanten und ein Teil nach dem dynamischen Überschussverwendungssystem zur Bildung einer zusätzlichen Rente verwendet. Wie beim dynamischen System ist die aus dieser Zuteilung resultierende Rente bezogen auf das einmal erreichte Rentenniveau garantiert; der Teil aus dem konstanten Überschussverwendungssystem kann auch fallen. Den Prozentsatz der Steigerungssätze legt die Versicherungsgesellschaft fest, einige wenige Unternehmen bieten im Rahmen Ihrer Regelungen auch eine wählbare Spanne hinsichtlich des Rentensteigerungssatzes an.

Barauszahlung

Die Barauszahlung spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle. Der jährliche Überschussanteil wird hier mit der Gesamtrente „bar“ ausgezahlt. Die Höhe der Barauszahlung sinkt im Verlauf der Rentenbezugszeit, da sich die Höhe in Abhängigkeit von dem vorhandenen Deckungskapital bemisst.

Unser grafisches Beispiel veranschaulicht den Verlauf der Renten in allen Formen:

Gegenüberstellung: Welches Überschusssystem ist für wen die beste Wahl?

Bei der dynamischen Rente steigt die anfangs vergleichsweise niedrige Auszahlung in der Rentenbezugszeit jährlich an. Ein einmal erreichtes Rentenniveau kann nicht mehr abgesenkt werden – die jeweils erreichte Rentenhöhe ist dann garantiert.

Der Auszahlungsbetrag bei der konstanten Rente bleibt hingegen bei gleichbleibenden Überschussätzen immer gleich hoch. Er ist von Beginn an höher als die dynamische Rente, erfährt aber dafür keine Steigerung mehr. Die teildynamische Rente kombiniert das konstante und dynamische Überschusssystem miteinander und bietet höhere Anfangsrenten und geringere Steigerungen.

Das dynamische Überschusssystem richtet sich somit eher an Versicherungsnehmer, die von einer hohen Lebenserwartung ausgehen, während sich die konstante und teildynamische Rente vielmehr an Verbraucher richtet, die mit einer weniger hohen Lebenserwartung rechnen. Sie möchten lieber in den früheren Rentenjahren mehr aus dem Rententopf bekommen.

Während bei der dynamischen Rente die Erhöhungen garantiert sind, können sie bei den konstanten Renten steigen oder sinken. Es bleibt neben der Lebenserwartungs- insofern auch eine Risiko- und Mentalitätsfrage, für welches Überschussverwendungssystem man sich letztendlich entscheidet.

Neben der gut überlegten Wahl des Überschussverwendungssystem ist aber auch entscheidend, wie viel Flexibilität das Produkt bietet, sich auf ein System festzulegen: Muss der Versicherungsnehmer sich beispielsweise bereits schon bei Antragsunterzeichnung auf ein Überschussverwendungssystem festlegen oder reicht eine Entscheidung zu Rentenbeginn?

Achtung Vergleichsprogramme!

Die vorstehende Abhandlung setzt voraus, dass man die Überschusssysteme „sehenden Auges“ gegenüberstellt und abwägt. Vergleichsprogramme stellen in der Ergebnisliste regelmäßig auch nicht vergleichbare Systeme gegenüber. Dann sieht ein Tarif mit teildynamischer Rente besser aus als einer mit dynamischer Rente, da oft nur der Erstjahreswert abgebildet ist. Wichtig ist daher, im Vergleich auch das Überschusssystem zu beachten.

In Kürze bei uns im Blog, „Überschüsse im Rentenbezug Teil 2“…

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