BU Überschüsse – Die Studie von Franke und Bornberg
Kurz vor Weihnachten 2014 haben wir sie veröffentlicht – unsere langersehnte Studie zu der Entwicklung der Überschüsse in der BU.
Und wie erwartet, wurde nach der Veröffentlichung in verschiedenen Medien auch schon branchenweit lebhaft über die Ergebnisse diskutiert. Im Folgenden stellen wir nun Auszüge aus der Studie vor. Und wir laden natürlich weiterhin zum Meinungsaustausch ein über die wichtige und spannende Frage, wie stabil sich die Berufsunfähigkeitsversicherung in Zukunft entwickeln wird, wenn weiterhin das Preisdiktat gelten sollte.
In unserer Studie zeigen wir, ob, wie und in welchem Umfang Überschüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung abgesenkt wurden. Die Ergebnisse machen deutlich, welche Tendenzen in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Untersucht wurden die Überschusssätze der Berufsunfähigkeitsversicherungen von 49 Versicherern im Zeitraum 2002 bis 2012. Speziell in den Blick genommen wurden die größten Anbieter von BU-Versicherungen sowie Versicherer mit hohem Wachstum der Bestände. Die Auswertung der Daten erfolgte im gesamten Jahr 2014. Die Daten wurden auf Grundlage der jeweiligen Geschäftsberichte erhoben. Der Untersuchungsumfang umfasst somit 490 Geschäftsberichte mit über 10.000 untersuchten Einzelwerten.
Im Detail betrachtet die Studie Versicherer mit Überschuss-Absenkungen, wobei neben laufenden Überschüssen, die direkt auf den Zahlbeitrag wirken, auch Schlussüberschüsse und Bonusrentenmodelle untersucht wurden. Detaildarstellungen bestehen aus einer allgemeinen Einordnung des Versicherers und der Analyse von ein oder zwei ausgewählten Beispieltarifen. Interessante weitergehende Detailanalysen durch Differenzierung der Überschussquellen nach Risiko-, Kosten- oder Zinsgewinnen scheitern an der mangelnden Transparenz der Geschäftsberichte. Daher können unter der Kategorie „Schlussüberschüsse“ auch Versicherer aufgeführt sein, deren Absenkungen allein auf die ungünstige Kapitalmarktentwicklung zurück zu führen sind. Hier fordern wir die Versicherer auf, mehr Transparenz zu zeigen und weitergehende Erläuterungen zu veröffentlichen.
Die Ergebnisse im Überblick
Von 49 untersuchten Versicherern haben 26 in mindestens einem Versicherten-Teilbestand Überschüsse abgesenkt; zwischen 2007 und 2012 wurden dabei bei 14 Unternehmen Absenkungen beobachtet – die größte einmalige Absenkung lag bei 29 Prozentpunkten.
Untersuchte Gesellschaften ohne Auffälligkeiten:
Untersuchte Gesellschaften mit Absenkungen der Überschüsse im Beobachtungszeitraum:
Die höchste einmalige Absenkung bei den laufenden Überschüssen betrug dabei 29 Prozentpunkte, in der Gesamtentwicklung zwischen 2002 und 2012 wurde bei einer Gesellschaft eine Absenkung von über 30 Prozentpunkten beobachtet.
Welche und wie viele Tarifgenerationen betroffen sind, unterscheidet sich je nach Versicherer deutlich. Einen Bezug zur Bestandsgröße im jeweiligen Tarif lässt sich bislang nicht herstellen. Eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Lebensversicherer ist deswegen umso notwendiger, um zu prüfen, ob nur einzelne Bestände abgesenkt wurden oder ob sich die Anpassung auf den Großteil des Bestandes bezieht.
Die Ergebnisse der Studie sind für uns wenig überraschend. Seit Jahren herrscht der Preiskampf in der BU bei gleichzeitig hohem Qualitätsniveau. Hinzu kommen immer wieder „Aktionen“, bei denen die Spielregeln der Risikoprüfung aufgeweicht werden.
Grundsätzlich ist ein veränderter Risikoverlauf gegenüber der kalkulierten Erwartung ursächlich für die Absenkung von Risikoüberschüssen im Bereich der BU. Schwankungen sind zwar nicht pauschal zu verurteilen, sondern als normaler Ausgleichsmechanismus des Kalkulationssystems zu verstehen. Dennoch zeigt sich in den – im Rahmen der aktuellen Studie ermittelten – Absenkungstrends Grund zur Besorgnis hinsichtlich der langfristigen Stabilität der BU-Kalkulation.
Mit unserer aktuellen BU-Überschuss-Studie, der BU-Leistungspraxis-Studie und unserem BU-Unternehmensrating wollen wir Fakten schaffen, damit Stabilität und Kundenorientierung die entscheidenden Kriterien bei der Produktauswahl werden und die BU weiterhin seine anerkannte und essenzielle Rolle bei der Absicherung der Arbeitskraft behält.
Kommentare
Das…
Das Versicherungsvertragsgesetz fordert von den Versicherern in Bezug auf die Überschussbeteiligung ein verursachungsgerechtes Verfahren. Dieses Verfahren muss der Versicherer auch gegenüber der Finanzaufsicht nachweisen. Von daher könnte eine Anfrage/Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Schritt sein, falls der Versicherer sich nicht zu den Gründen äußert.
Interessante Recherche, die…
Interessante Recherche, die ich aus persönlicher Betroffenheit nur bestätigen kann. Ich beziehe eine BU-Rente seit 2005 bei einem deutschen Versicherer. Bis 2015 gab es (bescheidene) Überschussbeteiligungen, welche zu einer jährlichen Erhöhung der Rente führten. Damit war zumindest ein (anteiliger) Inflationsausgleich möglich. Seit 2016 beträgt die Überschussbeteiligung erstmals 0,00%. Was für ein Schock. Die Gründe hierfür wurden angefragt, jedoch noch nicht beantwortet. Bei meinen Recherchern musste ich auch feststellen, das neue bzw. offene Tarife weiterhin Überschüsse ausweisen (im Leistungsfalls um die 2,00%), jedoch ältere bzw. geschlossene Tarife nicht (Überschuss 0,00% im Leistungsfall). Mir stellt sich die Frage: Kann man die Richtigkeit der Überschüsse nachprüfen oder ist man hier auf die Berechnungen der Lebensversicherer bzw. deren Angaben in den Geschäftsberichten beschränkt?