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Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – Teil III: Arbeitskraftsicherung mutiert zum Glücksspiel mit hohem Einsatz!

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz soll Anreize für die private Vorsorge zur Arbeitskraftsicherung bieten. Doch stattdessen wird ein Mix aus Luxuslinie für Wenige mit spekulativem Charakter geboten. Offenbar hatte der Gesetzgeber große Sorge, dass die in Aussicht gestellte steuerliche Förderung der Vorsorge gegen Erwerbsminderung tatsächlich abgerufen wird. 

Denn durch die Vorgabe einer lebenslangen Leistung bei Berufsunfähigkeit, werden geförderte BU-Verträge gegenüber den aktuellen Produkten um das Zwei- bis Dreifache teurer. Das Problem von Erwerbstätigen im Falle langfristiger Krankheit nur auf die mickrigen gesetzlichen Leistungen angewiesen zu sein, wird somit vor allem für Berufsbilder mit höheren Risiken, wie beispielsweise Handwerksberufe, nicht gelöst.

Die geförderten Produkte können sich vor allem Erwerbstätige leisten, die den Schutz am wenigsten brauchen: gut verdienende Akademiker. Die geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Eliteprodukt.

Aber selbst für Akademiker sind diese Verträge nicht sinnvoll, denn das wahrscheinlichste Szenario ist zum Glück nicht die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, sondern ein langes Leben. Der Schutz vor Altersarmut muss also eine hohe Priorität haben. Verbraucher, die eine derart teure Absicherung gegen Berufsunfähigkeit treffen, haben weniger Geld für ihre Altersvorsorge übrig. Tritt dann keine Berufsunfähigkeit ein, die bis zum Rentenalter anhält, nutzt einem die lebenslange Leistung überhaupt nichts. Im Alter sieht es dann wahrscheinlich dürftig aus. Vorsorge mutiert somit zum Glücksspiel mit hohem Einsatz.

Verständlich, dass viele Versicherer darüber nachdenken, ein solches Produkt überhaupt auf den Markt zu bringen. Die parallel geförderte private Erwerbsminderungsrente, die nach dem Vorbild der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bereits eine Teilleistung bei teilweiser Erwerbsminderung bietet, ist dem Grunde nach zwar zu begrüßen. Sie hat aber denselben Geburtsfehler: durch die lebenslange Leistung wird auch dieser Schutz viel zu teuer.

Die bessere Lösung existiert übrigens schon: die geförderte Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Hier spielen die Vorsorgethemen Langlebigkeit und Arbeitskraftsicherung harmonischer zusammen. Allerdings gibt es Restriktionen: maximal 50 Prozent der Beiträge dürfen für die BUZ verwendet werden, dann sind die Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeiträge steuerlich absetzbar. Auch eine betriebliche Altersvorsorge, die von vielen Betrieben und Verbänden gemeinsam mit Versicherern angeboten wird, kommt in Frage. Insbesondere für körperlich Tätige sind die Konditionen oft attraktiver.

Kommentare

Andre Reinicke

Andre Reinicke
04.08.2017 - 10:40
Permalink

Am Anfang war ich sehr überrascht, dass das Altersvorsorge-Verbesserungsgestz mit Pokerchips in Verbindung gebracht wird.

Nach dem Durchlesen des Artikels kann ich den Gedankengang sehr gut nachvollziehen!

Ich bin enttäuscht darüber, dass etwas grundsolides wie eine Altersvorsorge zu etwas sehr wagem wie Glücksspielwerden kann.

Andreas R.
Berlin

Hallo ,

auch ich dachte erst, wieso man die AV als Pokerchips bezeichnet. Doch ich muss zugeben, wenn man sich den Artikel durchliest, dass man die gleiche Meinung wie Andreas R kommt. Es ist tatsächlich ein Trauerspiel, dass es keine Sicherheiten mehr gibt, wenn es um die eigene Vorsorge geht.

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