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5 Fakten zur TVO – Franke und Bornberg untersucht Internetauftritte von Lebensversicherern

Die Transparenzverordnung (TVO) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen, ihren Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit auf ihren Internetseiten offenzulegen. Wie haben die Lebensversicherer die TVO umgesetzt? Franke und Bornberg gibt einen ersten Überblick.

Hannover, 29.03.2021. Die TVO ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen, ihren Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit auf ihren Internetseiten offenzulegen. Als Finanzmarktteilnehmer:innen im Sinne der TVO gelten u. a. Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und Kreditinstitute. Mit Finanzberater:innen sind Vermittler:innen gemeint, die Beratungsleistungen zu Versicherungsanlageprodukten (IBIP) erbringen.

Die Veröffentlichungspflicht umfasst eine Reihe von (Mindest-) Informationen zum nachhaltigen Verhalten von Unternehmen.

Pflichten aus der Transparenzverordnung für Finanzmarktteilnehmer:innen (Auszug)

  Veröffentlichungspflicht zu
Artikel 3 TVO
  1. Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Artikel 4 TVO
  1. Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren
  2. den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und alle in diesem Zusammenhang ergriffenen oder gegebenenfalls geplanten Maßnahmen
  3. unterzeichneten Kodizes für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannte Standards
Artikel 5 TVO
  1. Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

 

Fakten zum Umgang mit der Transparenzverordnung

Wie setzen Lebensversicherer die Pflichten aus der TVO gut zwei Wochen nach Inkrafttreten um? Das Team Nachhaltigkeit von Franke und Bornberg hat in einer Stichprobe die Internetauftritte der zehn größten Lebensversicherer unter die Lupe genommen. Untersucht wurden Allianz, AXA, Debeka, ERGO, Generali, HDI, HUK-Coburg, R+V, Versicherungskammer Bayern (VKB) und Zurich. Herausgekommen sind fünf spannende Fakten zur TVO.

TVO-Fakt 1: Alle zehn Versicherer informieren zu den Artikeln 3, 4 und 5 der TVO, aber mit unterschiedlichem Umfang. Denn der Gesetzgeber macht weder Mindest- noch Maximalvorgaben zu den offenzulegenden Informationen. Einige Gesellschaften setzen offenbar auf Menge. Im Durchschnitt aller Gesellschaften hätten die Informationen je Unternehmen immerhin sieben Blätter Papier verbraucht. Nicht immer besteht aber ein Zusammenhang zwischen Länge und Informationsgehalt.

TVO-Fakt 2: Alle untersuchten Versicherer stellen die Informationen zur TVO auf einer gesonderten Seite in ihrem Internetauftritt bereit. Der Weg zu dieser Seite gestaltet sich jedoch höchst unterschiedlich. Ist diese Seite nicht verlinkt, wird die Suche für Vermittler:innen und Kund:innen aufwendig. In einem Fall der Stichprobe musste bei der Gesellschaft angefragt werden, wo sie die Informationen verortet hat. Versicherer wie die Allianz, ERGO, VKB und Zurich informieren zusätzlich auf den jeweiligen Produktseiten, beispielsweise durch Verlinkung auf die zentrale Seite.

TVO-Fakt 3: Die zehn größten Lebensversicherer erfüllen allesamt das Pflichtprogramm, einige auch die Kür. Alle haben Ausschlusskriterien definiert, zum Beispiel Waffen und Kohle-Industrie. Drei Versicherer gehen noch einen Schritt weiter und orientieren sich zusätzlich an einer Positivliste. 

TVO-Fakt 4: Die Mehrheit verpflichte sich auf Konventionen zur Nachhaltigkeit. Sechs von zehn Versicherern haben die UN PRI-Konvention unterzeichnet, eine Investoreninitiative der Vereinten Nationen, die Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage fördert. Drei von ihnen verpflichten sich zusätzlich auf die „UN-Principles for Sustainable Insurance“ (PSI), also UN-Prinzipien für nachhaltige Versicherungen.

TVO-Fakt 5: Einige untersuchten Versicherer präsentieren sich schlechter (oder weniger nachhaltig unterwegs) als sie sind. Sie verzichten, wissentlich oder unbeabsichtigt, auf Angaben, beispielsweise beim Ausschlusskriterium Waffen oder der Unterzeichnung der PRI.

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, bewertet den Status quo zur Umsetzung der TVO positiv: „Nachhaltigkeit ist längst kein Exotenthema mehr. Nach einigem Zögern nimmt die Versicherungswirtschaft in Sachen Nachhaltigkeit jetzt deutlich Fahrt auf. Dass die größten Gesellschaften nicht nur ihren Informationspflichten nachkommen, sondern mittlerweile eigene Bewertungsmaßstäbe für nachhaltiges Handeln entwickelt haben, stimmt optimistisch. Schließlich bedeutet versichern, Zukunft zu managen.“ Unbefriedigend sei hingegen, dass gesetzliche Vorschriften zur Umsetzung der Transparenzverordnung bislang unbestimmt blieben. Das erschwere Vermittler:innen und Verbraucher:innen die Orientierung ganz erheblich. „Unser Ziel ist es, praktikable Standards für die Veröffentlichung von Informationen zur Nachhaltigkeit zu entwickeln. Dazu arbeiten wir bereits an einer detaillierten Analyse aller Lebensversicherer in Deutschland“, erläutert Franke.

Franke und Bornberg engagiert sich seit Jahren für Nachhaltigkeit – nicht nur in der Versicherungswirtschaft. Anfang 2021 wurde der erste ESG-Report von Franke und Bornberg vorgestellt. Dieser bietet das fachliche Fundament, auf dem künftige Nachhaltigkeitsratings aufbauen werden. Interessierte können den ESG-Report unter diesem Link kostenlos anfordern. Das Nachhaltigkeitsteam von Franke und Bornberg berichtet über neue Einsichten und Untersuchungen zum Thema Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche regelmäßig im fb>blog - der Versicherungsblog.

Aktuell führt Franke und Bornberg zudem eine Vermittlerbefragung mit dem Schwerpunkt „ESG und TVO aus der Perspektive der Beratenden“ durch. Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit will das Unternehmen für jeden Teilnehmenden einen Baum pflanzen.