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Pflegezusatzversicherung

Die Frage, was es kostet ein Kind großzuziehen war gestern. Aktuell stellt sich in den Medien vielmehr die Frage „wie teuer sind deine Eltern?“. Grund dafür ist das BGH-Urteil AZ.: XII ZB 607/12 vom 12.02.2014: ein Beamter aus Bremen muss für die stationären Pflegekosten seines verstorbenen Vaters aufkommen, obwohl beide seit mehr als 40 Jahren keinen Kontakt (auf Wunsch des Vaters) mehr zueinander hatten. Der Sozialhilfeträger fordert 9000 Euro zurück.

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