Berufsunfähigkeitsversicherung 2025: Stabilität statt Zeitenwende
Hannover, 09.01.2025 – Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat im vergangenen Jahr mit kritischen Neuerungen auf sich aufmerksam gemacht, doch die von Franke und Bornberg befürchtete „Zeitenwende“ blieb aus – eine gute Nachricht für Verbraucher und den Markt. Mit einer umfassenden Analyse blickt Franke und Bornberg auf die Entwicklungen des Jahres 2024 zurück und gibt Einblicke in die Auswirkungen auf die BU im Jahr 2025.
Rückblick 2024: Die „Zeitenwende“ ist ausgeblieben
Das Jahr 2024 war geprägt von kontroversen Entwicklungen. Insbesondere die Einführung des Verzichts auf die konkrete Verweisung durch HDI und die Bayerische sowie der Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbständigen durch die Condor lösten intensive Diskussionen aus. Diese Neuerungen bergen das Risiko, die Balance zwischen Versicherbarkeit und Solidität zu beeinträchtigen. Insbesondere der Verzicht auf die konkrete Verweisung übertritt die Linie zwischen Versicherungsschutz und sinnlosen Geschenken an einzelne Versicherte.
Franke und Bornberg hat diese Themen in mehreren Podcasts mit Experten und den betroffenen Versicherern ausführlich beleuchtet. Die zentrale Frage: Sind diese Veränderungen im Sinne der Versicherten? (Mehr Informationen: https://www.franke-bornberg.de/aktuelles/blog/podcast-dreifplus)
Eine erfreuliche Entwicklung: Bislang sind andere Versicherer diesen Beispielen nicht gefolgt. Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, betont: „Die Entscheidung der meisten Versicherer, an der konkreten Verweisung festzuhalten, unterstreicht die Bedeutung von Stabilität und Risikobewusstsein im Markt.“
Neue Rahmenbedingungen 2025: Höchstrechnungszins und Produktänderungen
Zum Jahreswechsel 2025 trat eine weitere wichtige Veränderung in Kraft: Die Erhöhung des Höchstrechnungszinses von 0,25 % auf 1,00 %. Viele Versicherer haben ihre Produkte entsprechend angepasst. Die Anhebung des Rechnungszinses führt in der Regel zu einer proportionalen Reduzierung der Überschussbeteiligung von 0,75 % – mit Auswirkungen auf die BU-Rente im Leistungsfall. Allerdings gibt es positive Ausnahmen: Einige Versicherer haben ihre Überschusskürzungen moderater gestaltet. Die Universa beispielsweise reduziert die Beteiligung lediglich um 0,25 Prozentpunkte, die Hannoversche um 0,45 Prozentpunkte und die ERGO Vorsorge um 0,30 Prozentpunkte.
Auch bei Regelungen zur Umorganisation sind viele Anpassungen zu beobachten: Immer mehr Versicherer heben die Grenze für den Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation bei Kleinbetrieben von fünf auf zehn Mitarbeiter an. Bei Selbständigen verzichten mehr Versicherer auf die Prüfung der Umorganisation, wenn mindestens 90 Prozent der Arbeitszeit auf kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten entfällt – unabhängig von der Berufsausbildung. Diese Regelung war in der Vergangenheit meist nur für Akademiker vorgesehen, wird nun aber auf eine breitere Zielgruppe ausgeweitet.
Eine weitere Verbesserung betrifft das vereinfachte Anerkenntnis der BU bei Vorliegen einer Erwerbsminderung. Dabei wird eine Berufsunfähigkeit automatisch anerkannt, wenn eine (volle) Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung festgestellt wurde, was nicht selten der Fall ist. Eine zusätzliche Prüfung durch den Versicherer entfällt in diesen Fällen bei immer mehr Versicherern. Dadurch wird die Dauer der Leistungsprüfung erheblich verkürzt und Betroffene erhalten schneller und einfacher ihre Leistungen.
Ausblick 2025: Ein Jahr im Zeichen der BU
Franke und Bornberg wird im Frühjahr 2025 sein BU-Produktrating aktualisieren, das seit Jahrzehnten eine wertvolle Orientierung für Verbraucher und Experten bietet. Zeitgleich erscheint der neue map-report „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer“, der einen detaillierten Einblick in die finanzielle Stabilität und Risikopolitik der Anbieter gewährt. Ebenfalls im Frühjahr erscheint die 11.-Ausgabe der Franke und Bornberg Studie zur Leistungspraxis der BU-Versicherer, die aufzeigt, wie Versicherer im Leistungsfall tatsächlich handeln und welche Trends sich in der Praxis abzeichnen.
Ein besonderes Highlight in 2025 ist das 30-jährige Jubiläum des BU-Ratings. Bereits 1995 setzte Michael Franke mit dem ersten Qualitätsrating der Branche neue Maßstäbe. „Wir blicken mit Stolz auf drei Jahrzehnte BU-Expertise zurück und freuen uns, auch weiterhin Verbrauchern eine fundierte Entscheidungsgrundlage bieten zu können“, so Michael Franke.
Fazit
Das Jahr 2024 war für die Berufsunfähigkeitsversicherung herausfordernd, doch die Marktstabilität konnte gewahrt werden. Mit einem verantwortungsvollen Umgang der Versicherer und gezielten Produktanpassungen bleibt die BU ein zuverlässiger Schutz vor existenziellen Risiken.
Mehr Informationen zu den aktuellen Entwicklungen erhalten Sie im neuen BU-Rating von Franke und Bornberg – ab Frühjahr 2025!