Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz Teil II: Wenige Chancen auf Transparenz, aber große Chancen auf Fehlsteuerung!
Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz soll durch Chance-Risiko-Berechnungen mehr Transparenz bieten. Herausgekommen ist das Gegenteil. Trotz aller konstruktiven Kritik, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens erfolgte, werden Simulationsrechnungen zur Einteilung von Rentenversicherungen in Chance-Risiko-Klassen zur Pflicht. Deren Schwächen sind allerdings hinreichend bekannt.
Kein Verbraucher kann die verschachtelten Rechenparameter dieser stochastischen Simulationen nachvollziehen.
Durch die endfällige Betrachtung der Simulation werden endfällig kalkulierte Tarife bevorzugt, und die für Verbraucher wichtigste Produktkomponente “Garantie” nicht sachgerecht berücksichtigt. Dem Gesetzgeber scheint entgangen zu sein, dass es heute bereits grundlegend unterschiedliche Garantiemodelle gibt. Insbesondere sogenannte „bedingte Garantien“, die nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen. Was nach Garantie aussieht, kann sich also in Luft auflösen. Dennoch werden alle Garantiemodelle in den heute üblichen Simulationsberechnungen gleich behandelt. Jeder Experte weiß zudem, wie unterschiedlich attraktiv ein und dasselbe Produkt durch Verschiebung der einzelnen Rechenparameter in der Simulation aussieht.
Im Ergebnis sehen gerade solche Produkte bei dieser Form der Simulationsberechnung attraktiv aus, die nicht der Mentalität der meisten Verbraucher entsprechen. Das nennt man wohl Fehlsteuerung. Der Staat fördert unter der Deklaration “Transparenz” somit tatsächlich Intransparenz und subventioniert Produkte, die viele Verbraucher bei Kenntnis der tatsächlichen Details nicht abschließen würden. Wir dürfen gespannt sein, wie groß die Blackbox wird. Wenn schon ein Simulationsverfahren angewandt wird, um die Produkte in Risikoklassen einzuordnen, dann muss es öffentlich überprüfbar sein.