Private Krankenzusatzversicherung

Die private Krankenzusatzversicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung hilft dabei, die Eigenleistung deutlich zu verringern. Die Zusatz-PKV beteiligt sich an den Kosten, die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.

Das Rating Krankenzusatzversicherung enthält sechs eigenständige Teilratings, die sich an den unterschiedlichen Tarifsegmenten beziehungsweise dem Kundenbedarf ausrichten. Mit Hilfe dieses modularen Ratingaufbaus kann sich jeder Verbraucher nach eigenem Bedarf über die gewünschten Teilqualitäten informieren und geeignete Tarife zusammenstellen. Jedes dieser Teilratings folgt wiederum eigenen Leistungskriterien.

Zahnersatz

Wie Kronen, Implantate und Inlays

Maßgeblich ist unter anderem die Höhe der Leistungen für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung und darüber hinaus, für Implantate, Inlays und Prothesen sowie für augmentative Behandlungen, also Maßnahmen zum Aufbau von Knochenmasse. Geprüft wird auch, ob Leistungen gekürzt werden, wenn keine Vorleistung durch die GKV erbracht wird (z. B. bei Inanspruchnahme von Ärzten ohne Kassenzulassung) sowie die Staffelung von Höchstbeträgen für Zahnersatz in den ersten sechs Versicherungsjahren.

Zahnbehandlung

Auch Zahnprophylaxe bzw. professionelle Zahnreinigung

Untersucht werden unter anderem die Erstattungshöhen für Zahnbehandlung, Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) sowie für besondere Behandlungsarten, für die die gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil oder gar nicht aufkommen.

stationäre Leistungen

Wie Einbettzimmer und Chefarzt

Hier geht es unter anderem um die Erstattungshöhe für ärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung), vor- und nachstationäre Behandlung, Leistungen für das Ein- oder Zweibettzimmer und die freie Krankenhauswahl.

Sehhilfen

Erstattung von Brillenfassungen, -gläsern und Kontaktlinsen

Welche Summe zahlt der Versicherer für Gläser, Fassungen oder Kontaktlinsen und wie ist der Zeitraum der Erstattung für Sehhilfen definiert?

Naturheilverfahren

Leistung auch für Naturheilverfahren

Bei Heilpraktikerleistungen sowie Naturheilverfahren durch Ärzte untersucht Franke und Bornberg, welche alternativen Heilmethoden der Versicherer abdeckt und wie hoch sein jeweiliger Erstattungsprozentsatz ist.

Vorsorge

Leistungen über das GKV-Niveau hinaus

Geprüft wird, welche Vorsorgeuntersuchungen bezahlt werden und in welcher Höhe sowie welche Schutzimpfungen versichert sind und wie viel der Versicherer jeweils dafür erstattet.

Bewertungsrichtlinie: